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Waffen bei mutmaßlichem «Reichsbürger» sichergestellt

Sogenannte Reichsbürger erkennen demokratische Institutionen nicht an. Bei einem Mann, der mutmaßlich dieser Szene angehört, sind zahlreiche Waffen sichergestellt worden.
Sichergestellte Schusswaffen und Munition
Auf einem Tisch liegen Schusswaffen und Munition die die Waffenbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf gemeinsam mit der Polizei bei einer Person sichergestellt hat, die mutmaßlich der Reichsbürger-Szene zugeordnet wird. © Landkreis Marburg-Biedenkopf/dpa

Bei einer mutmaßlich der «Reichsbürgerszene» zugerechneten Person in Mittelhessen sind insgesamt 13 Schusswaffen und fast 2500 Schuss Munition sichergestellt worden. Wie der Landkreis Marburg-Biedenkopf und die Polizei am Freitag mitteilten, besaß der Mann die Waffen als Sportschütze und Jäger legal. Die Waffenbehörde entzog ihm jedoch aufgrund von Zweifeln an seiner Zuverlässigkeit seine waffen- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnisse.

Mike-Oliver Klotz, Leiter des zuständigen Fachbereichs Ordnung und Verkehr beim Landkreis Marburg-Biedenkopf, sagte: «Hinweise des Landesamtes für Verfassungsschutz sowie szenetypische Schreiben an den Bürgermeister einer Stadt im Ostkreis, die als Bedrohung aufgefasst wurden, ließen begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit der Person aufkommen. Dies führte jetzt dazu, dass wir die Waffenbesitzkarten eingezogen und die Waffen sichergestellt haben».

Den Angaben der Polizei zufolge stellte die Waffenbehörde bei dem Einsatz Ende Januar neben acht Waffenbesitzkarten und 2500 Schuss Munition verschiedener Kaliber, drei halbautomatische Pistolen, zwei Revolver, sechs Gewehre und zwei Luftpistolen sicher. Angeordnet war die Durchsuchung durch das Amtsgericht Kirchhain. Außerdem sei dem Mann dauerhaft untersagt worden, Waffen zu erwerben oder zu besitzen. Zum jetzigen Zeitpunkt könne die Polizei keine weiteren Angaben zu der Person machen, teilte eine Sprecherin am Freitag mit.

«Reichsbürger» sind Menschen, die die Bundesrepublik und deren demokratische Strukturen nicht anerkennen. Sie sprechen dem Grundgesetz, Behörden und Gerichten die Legitimität ab und akzeptieren keine amtlichen Bescheide.

© dpa
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