Games Music Hörbücher Gymondo MyTone Alle Services
vodafone.de

Darf ich meinen Arbeitgeber im Internet bewerten?

Der Frust muss raus! Auf Bewertungsplattformen können (ehemalige) Beschäftigte ihren Arbeitgeber bewerten. Aber können sie sich immer darauf verlassen, dass sie dabei anonym bleiben?
Darf ich meinen Arbeitgeber im Internet bewerten?
Darf ich meinen Arbeitgeber im Internet bewerten?

Wer wissen will, ob ein Restaurant oder Hotel einen Besuch wert ist, liest zuvor gerne die Bewertungen im Internet. Ähnlich gibt es Plattformen, auf denen Beschäftigte Arbeitgeber und Unternehmen beurteilen können. Die Idee dahinter: Potenzielle Bewerberinnen und Bewerbern bekommen Einblicke, die ihnen bei der Entscheidung für oder gegen ein Unternehmen weiterhelfen, der Arbeitsmarkt wird transparenter. 

Aber wie sieht es rechtlich aus? Ist es unbedenklich, solche Bewertungen im Netz zu verfassen? Und bleibt die Anonymität immer gewahrt?

«Dem Arbeitnehmer steht ein Recht auf freie Meinungsäußerung zu, das auch während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses gilt», sagt Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Gleichzeitig bestehen in einem Arbeitsverhältnis aber auch «wechselseitige Rücksichtnahmepflichten». Der Arbeitnehmer müsse eine gewisse Mäßigung an den Tag legen, wenn es um Äußerungen geht, die den Arbeitgeber betreffen. 

Wer dagegen verstößt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, die von einer Ermahnung, über eine Abmahnung bis hin zur (fristlosen) Kündigung reichen können. «Im laufenden Arbeitsverhältnis sollte sich der Arbeitnehmer also nur zurückhaltend äußern, wenn er Kritik öffentlich äußert», empfiehlt der Fachanwalt.

Die Meinungsäußerung hat Grenzen

In extremen Fällen können auch Schadenersatzansprüche drohen. Denkbar ist das etwa, wenn Beschäftigte wahrheitswidrig behaupten, der Arbeitgeber stehe kurz vor der Insolvenz oder verstoße gegen geltende Gesetze. Das gilt laut Fuhlrott zumindest dann, wenn andere Beschäftigte aufgrund dieser Äußerung nachweislich kündigen oder Bewerber einen Bogen um den Arbeitgeber machen.

Die Verhaltensweisen einzelner Personen zu kritisieren und deren Namen zu nennen, ist ebenfalls problematisch - «da das Persönlichkeitsrecht der genannten Person verletzt wird, die so an den Pranger gestellt wird.» Auch dürfen Mitarbeiter keine Geschäftsgeheimnisse offenbaren. 

Arbeitgeber kann in bestimmten Fällen Auskunft verlangen

In bestimmten Fällen müssen Verfasser einer Bewertung auch damit rechnen, dass ihre Anonymität offengelegt wird. Bei Straftaten, etwa der Beleidigung bestimmter Personen oder der Offenbarung von Geschäftsgeheimnissen, kann der Arbeitgeber Strafanzeige stellen. «Die Staatsanwaltschaft, die die Straftat aufklärt, wird dann vom Portalbetreiber Auskunft verlangen können, wer die Äußerung getätigt hat», so Fuhlrott.

Auch ein Beschluss des Oberlandesgerichts Hamburg (Az.: 7 W 11/24) aus dem Februar zeigt, dass die Anonymität auf Arbeitgeberbewertungsplattformen nicht immer geschützt ist. In dem Fall war ein Arbeitgeber im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegenüber einer Bewertungsplattform erfolgreich. «Moniert ein Unternehmen konkrete Punkte am Eintrag, muss das Bewertungsportal nachforschen», erklärt Fuhlrott den Beschluss. 

Das Portal müsse prüfen, ob die bewertende Person Arbeitnehmer oder Bewerber bei dem Unternehmen gewesen ist. Im Zweifel muss das Bewertungsportal dem Arbeitgeber die Namen der Ersteller der Bewertungen mitteilen. «Nur so kann dieser prüfen, ob diese aktuell oder vormals dort Mitarbeiter sind oder waren.»

Auch der Umstand, dass Verfasser negativer Bewertungen fürchten müssen, nach ihrer Kenntlichmachung Repressalien des Arbeitgebers ausgesetzt sein, rechtfertigt laut Gericht keine andere Sicht. Ein Arbeitgeber, der im Internet öffentliche Kritik hinnehmen muss, müsse die Möglichkeit einer Nachprüfung erhalten, da er sich nur so in der Sache positionieren könne. 

Zur Person: Prof. Michael Fuhlrott ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg und Mitglied im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA).

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Millie Bobby Brown & Jake Bongiovi
People news
Bon Jovi: Sohn Jake und Millie Bobby Brown haben geheiratet
Donna Leon
People news
Donna Leon hält wenig von Eintrittsgebühr in Venedig
Matthias Reim
People news
Matthias Reim: «Ich bin ein sehr optimistischer Mensch»
Künstliche Intelligenz
Internet news & surftipps
Rechnungshof: EU kann bei KI-Investitionen nicht mithalten
One UI 7.0: Das erwarten wir vom großen Samsung-Update
Handy ratgeber & tests
One UI 7.0: Das erwarten wir vom großen Samsung-Update
Beats Solo Buds: Das kann die AirPods-Alternative
Handy ratgeber & tests
Beats Solo Buds: Das kann die AirPods-Alternative
Robert Andrich und Jonathan Tah
Fußball news
Drei Meister und der Kapitän: Nagelsmanns Kader füllt sich
Frühstücksburger mit Mortadella und Basilikum-Pistazien-Pesto
Familie
Mortadella-Frühstücksburger mit Basilikum-Pistazien-Pesto