Games Music Hörbücher Gymondo MyTone Alle Services
vodafone.de

Datenschützer: Beschwerde gegen OpenAI und ChatGPT

Dass ChatGPT nicht nur stimmige Fakten liefert, ist bekannt. Wenn das computerbasierte Dialogsystem allerdings Falschinformationen über Personen ausspuckt, könnte es gegen europäisches Recht verstoßen.
ChatGPT
Dem ChatGPT-Entwickler OpenAI wird vorgeworfen, den Menschen in Europa ihre Rechte nach der DSGVO zu verweigern. © Matt Rourke/AP/dpa

Die europäische Datenschutz-Organisation Noyb hat zusammen mit einem betroffenen europäischen Bürger eine Datenschutz-Beschwerde gegen den ChatGPT-Anbieter OpenAI wegen des Verstoßes gegen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingereicht.

Die von Datenschutz-Aktivist Max Schrems mitbegründete Organisation warf OpenAI unter anderem vor, im Fall einer namentlich nicht genannten «Person des öffentlichen Lebens» falsche Angabe zu persönlichen Daten zu machen, ohne die gesetzlich vorgeschriebene Möglichkeit einer Berichtigung oder Löschung einzuräumen.

Schrems hatte zuvor bereits den Facebook-Konzern Meta in zwei Klagen das Fürchten gelehrt und dabei zweimal vor dem Europäischen Gerichtshof wichtige Datenabkommen zwischen den USA und Europa gekippt.

Verstoß gegen die DSGVO?

In der Auseinandersetzung mit ChatGPT-Entwickler OpenAI wirft Noyb dem US-Unternehmen vor, den Menschen in Europa ihre Rechte nach der DSGVO zu verweigern. Im konkreten Fall, in dem es auch um ein falsches Geburtsdatum ging, habe OpenAI damit argumentiert, dass eine Korrektur der Daten nicht möglich sei. Man könne zwar Daten bei bestimmten Anfragen blockieren, etwa den Namen des Prominenten. Man könne ChatGPT aber nicht daran zu hindern, alle Informationen über den Beschwerdeführer zu filtern.

Noyb warf OpenAI weiterhin vor, nicht angemessen auf das Auskunftsersuchen des Beschwerdeführers reagiert zu haben. Obwohl die DSGVO den Nutzerinnen und Nutzern das Recht einräume, eine Kopie aller persönlichen Daten zu verlangen, habe es OpenAI versäumt die verarbeiteten Daten, ihre Quellen oder Empfänger offenzulegen.

Maartje de Graaf, Datenschutzjuristin bei Noyb, sagte, die Verpflichtung, einem Auskunftsersuchen nachzukommen, gelte für alle Unternehmen. «Es ist selbstverständlich möglich, die verwendeten Trainingsdaten zu protokollieren, um zumindest eine Vorstellung von den Informationsquellen zu erhalten. Es scheint, dass mit jeder 'Innovation' eine andere Gruppe von Unternehmen meint, dass ihre Produkte nicht mit dem Gesetz übereinstimmen müssen.»

Noyb und der Betroffene forderten nun die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) zu einer Untersuchung der Datenverarbeitungspraktiken von OpenAI auf. Von besonderem Interesse sei dabei die Frage, welche Maßnahmen das Start-up zur Sicherstellung der Richtigkeit persönlicher Daten getroffen habe. Gegen OpenAI müsse ein Bußgeld verhängt werden, um die zukünftige Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Michael Schumacher
People news
Uhren von Formel-1-Legende Schumacher bringen Millionen
Salman Rushdie
People news
Rushdie: Künstler sind Zielscheibe autoritärer Regierungen
«Baby Reindeer»
Tv & kino
Netflix: «Rentierbaby» pirscht sich an Top Ten heran
OpenAI
Internet news & surftipps
Chefforscher verlässt ChatGPT-Firma OpenAI
Sundar Pichai
Internet news & surftipps
Google läutet KI-Ära in seiner Suchmaschine ein
Google I/O
Internet news & surftipps
Google verbessert Suchmaschine mit KI-Funktionen
Andrich und Kroos
Fußball news
Kroos-Brüder verkünden EM-Teilnahme von Andrich
Ein Feuerwehrmann bei einer Übung
Job & geld
Ehrenamt und Minijob: Steuerfreie Einkünfte kombinierbar