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Länder werden Entwurf «maximal bearbeiten»

Das Bundeskabinett hat den Weg für die umstrittene Neuordnung der Kliniken in Deutschland frei gemacht, nun ist der Bundestag am Zug. Aus Baden-Württemberg kommt scharfe Kritik.
Krankenhaus
Eine Krankenpflegerin und ein Krankenpfleger schieben ein Krankenbett aus einen Aufzug eines Krankenhauses. © Marijan Murat/dpa

Nachdem das Bundeskabinett die Krankenhausreform auf den Weg gebracht hat, hat Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha den Entwurf erneut scharf kritisiert und weitere Nachbesserungen vonseiten der Länder angekündigt. Die Bundesländer würden den Entwurf noch «maximal bearbeiten», sagte der Grünen-Politiker bei einer Debatte zur Lage der Krankenhäuser am Mittwoch im Landtag in Stuttgart. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) habe die Bedenken und Forderungen der Länder nicht erhört. Man werde deswegen im parlamentarischen Verfahren und im Bundesrat die Länderinteressen erneut vertreten, sagte Lucha.

Lauterbach hat das Gesetz zwar nicht mehr so angelegt, dass es im Bundesrat zustimmungsbedürftig ist - die Länder können dort aber den Vermittlungsausschuss anrufen und damit das Verfahren ausbremsen. Zuvor kommt das Gesetz nun in die Beratungen im Bundestag. In Kraft treten soll es Anfang 2025, die konkrete Umsetzung soll dann Schritt für Schritt in den Jahren danach folgen.

Lucha warf dem Bund vor, zentralistisch in Berlin entscheiden zu wollen, was vor Ort umgesetzt werden müsse. «Dieses zentralistische Urmisstrauen, wir würden vor Ort Schindluder treiben, ist weder angemessen noch zielführend», so Lucha. Wenn die Länder bestimmte Ausnahmebedingungen wünschten, dann nur, um vor Ort eine sinnvolle Behandlung umsetzen zu können.

Die Reform soll die bisherige Vergütung mit Pauschalen für Behandlungsfälle ändern. Künftig sollen Kliniken 60 Prozent der Vergütung schon für das Vorhalten bestimmter Angebote bekommen. Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen zudem genauer definierte «Leistungsgruppen» sein. Sie sollen bestimmte Klinik-Behandlungen genauer beschreiben und bundeseinheitliche Qualitätsvorgaben absichern.

© dpa
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