Nach der Verurteilung eines 49-Jährigen aus der Müritzregion wegen sexuellen und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern hat die Verteidigung Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof müsse nun die Rechtmäßigkeit des Urteils prüfen, sagte ein Sprecher des Landgerichts Neubrandenburg am Dienstag. Zuvor hatten Medien berichtet.
Der Mann war vergangene Woche zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, wie der Gerichtssprecher sagte.
Die Kammer in Neubrandenburg hatte es nach früheren Angaben als erwiesen angesehen, dass der Mann einen Freund seines Sohnes ein Dutzend Mal sexuell missbraucht und viermal schwer sexuell missbraucht hat. Zudem hatte der Verurteilte nach Überzeugung des Gerichts einen weiteren Jungen einmal sexuell missbraucht.
Die Jungen waren demnach zum Tatzeitpunkt beziehungsweise am Anfang des Tatzeitraums zehn oder elf Jahre alt. Die genauen Tattage konnten nach damaliger Aussage nicht bestimmt werden. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, den Freund seines Sohnes zwischen 2018 und 2021 mehr als 50-mal missbraucht zu haben. Den anderen Jungen soll er im Juli 2019 missbraucht haben.
Der Prozess fand abgesehen von der Urteilsverkündung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der nun Verurteilte hatte nach früheren Angaben des Gerichts nicht gestanden.