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Bayern fordert drastische Strafen für bösartige Deepfakes

Künstliche Intelligenz macht es möglich, dass im Internet Videos kursieren, die nie gefilmt wurden. Die Opfer werden vom Strafrecht bisher nicht geschützt. Der Bundesrat soll das ändern.
Illustration - Pornos
Ein Mann schaut sich auf einem Smartphone eine Porno-Internetseite an. (gestellte Szene) © Marcus Brandt/dpa

Erstellung und Verbreitung von manipulierten Bildern, Videos oder Tonaufnahmen durch Künstliche Intelligenz - sogenannte Deepfakes - sollen nach dem Willen Bayerns erhebliche Geld- und Freiheitsstrafen nach sich ziehen. Das Kabinett der Staatsregierung beschloss am Dienstag in München eine Bundesratsinitiative, welche einen besseren Schutz der Persönlichkeitsrechte vor Deepfakes zum Ziel hat.

«Bislang gibt es zwar zahlreiche strafrechtliche Regelungen. Diese erfassen jedoch nur Teilaspekte und werden dem besonderen Unrechtsgehalt der Taten nicht gerecht», teilte die Staatskanzlei mit. Bayern schlage im Bundesrat daher eine eigene Vorschrift gegen missbräuchliche Deepfakes vor, die in einem neuen Paragrafen 201b Strafgesetzbuch verankert werden solle.

Der neue Paragraf sehe Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen vor. «Für schwerwiegende Fälle, wie etwa der Verbreitung pornografischer Deepfakes, ist eine Strafschärfung mit Höchststrafe von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe vorgesehen», hieß es weiter. Deepfakes, die «in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen» im Auftrag von Kunst, Forschung oder Berichterstattung verbreitet würden, seien davon ausdrücklich ausgenommen.

«Wir stehen am Beginn eines neuen Zeitalters. Vieles ist noch gar nicht absehbar. Fest steht aber: Generative Künstliche Intelligenz wird sich rasant technologisch weiterentwickeln. Leider sind Straftäter mit die Ersten, die neue technische Möglichkeiten nutzen», sagte Justizminister Georg Eisenreich (CSU). Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte müsse das Strafrecht an die Herausforderungen durch Deepfakes angepasst werden.

Den Angaben zufolge werden immer mehr Menschen - insbesondere Frauen und Mädchen - Opfer von Deepfakes, also täuschend echt wirkenden Bildern, Videos oder Tonaufnahmen. Diese werden etwa zum Mobben, in Rachepornos oder zur Manipulation der öffentlichen Meinung eingesetzt. Mehr als 90 Prozent missbräuchlicher Deepfakes im Internet betreffen nach Schätzungen die Bereiche Pornografie und Nacktheit - die Opfer sind meist Frauen.

Mit Künstlicher Intelligenz seien Deepfakes immer leichter zu erstellen. Diese entwickelten sich auch zu einer Gefahr für die Demokratie, wie Medienberichte über manipulierte Statements von Politikern oder Anrufe in Wahlkämpfen belegten. Der neue Paragraf erfasse auch diese Fälle.

Bayern habe bereits im Rahmen der Justizministerkonferenzen 2021 und 2023 gefordert, die Gefahren von Deepfakes genauer in den Blick zu nehmen. Jedoch sei die Bundesregierung bislang nicht tätig geworden. Daher solle nun über den Bundesrat die bestehende Schutzlücke geschlossen werden.

© dpa
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