Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) lehnte die Forderung ab. Feiertage aus religiösem oder historischem Anlass dienten der Besinnung. Ein Nachholtag würde den Sinn und Zweck des Feiertages entwerten. «Hinzu kommt, dass Deutschland ohnehin mit die meisten Feiertage und tariflichen Urlaubstage in Europa hat, gleichzeitig aber weltweit mit die höchsten Arbeitskosten», sagte vbw-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.
Bundesweit gibt es neun gesetzliche Feiertage - an Ostern, Pfingsten, Weihnachten, Neujahr, Christi Himmelfahrt sowie den Tag der Arbeit und den Tag der Deutschen Einheit. In Bayern kommen Dreikönig, Fronleichnam und Allerheiligen dazu, in überwiegend katholischen Gemeinden außerdem Mariä Himmelfahrt als 13. Feiertag. In Augsburg ist zudem das Friedensfest am 8. August ein Feiertag.