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Kommunen: Gleichbehandlungsgesetz wird nicht benötigt

Mit einem neuen Gesetz sollen sich Menschen bei Diskriminierung durch Behörden leichter wehren können. Die Kommunen und auch das Handwerk fürchten einen hohen Bürokratieaufwand.
Regenbogenflagge vor NRW-Landtag
Vor dem Landtag in Düsseldorf weht eine Regenbogenflagge neben einer Deutschlandflagge und einer Europaflagge. © Roberto Pfeil/dpa/Archivbild

Die Städte, Gemeinden und Landkreise im Südwesten fordern die Landesregierung auf, das geplante Gleichbehandlungsgesetz nochmals zu überdenken. In einem gemeinsamen Brief von Gemeindetag, Städtetag und Landkreistag an Ministerpräsident Winfried Kretschmann heißt es, das Gesetz werde nicht benötigt. Zuerst hatte der Südwestrundfunk (SWR) berichtet.

Die Präsidenten der Kommunalverbände sehen in dem Gesetz «ein hohes Maß an Misstrauen in Richtung der Verwaltungsmitarbeitenden»: «Die Verwaltungen in den Rathäusern und Landratsämtern haben sich bereits bisher an Recht und Gesetz, insbesondere an den in der Menschenwürdegarantie und den Grundrechten verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz, gehalten», schreiben Steffen Jäger vom Gemeindetag, Frank Mentrup vom Städtetag und Joachim Walter vom Landkreistag.

Zudem warnen sie vor nicht beabsichtigten Folgen. «Entscheidungswege innerhalb der Verwaltungen würden nochmals verlängert und erschwert», heißt es in dem Brief. Außerdem befürchten die Präsidenten, dass Gegner der Demokratie die Regelungen missbrauchen könnten, um Verwaltungen nahezu lahmzulegen.

Das grün-schwarze Kabinett hatte das Gesetz im Dezember auf den Weg gebracht. Durch das Gesetz bekämen Betroffene erstmals einen gesetzlich verankerten Schadens- und Schmerzensgeldanspruch, wenn sie durch eine Behörde oder öffentliche Stelle diskriminiert werden.

Unterstützung bekommen die Kommunalvertreter auch von der CDU. Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) sagte am Freitag: «Ich hielte es für angezeigt, da nochmal drüber nachzudenken, damit kein neues Bürokratiemonster entsteht.»

Auch das Handwerk warnt vor einem hohen Bürokratieaufwand. Von dem Gesetz wären auch Handwerksbetriebe betroffen, die hoheitliche Aufgaben erledigen, also etwa Schornsteinfeger, sagte Peter Haas, Hauptgeschäftsführer des Handwerkskammertags. «Das Gesetz würde zu einer bürokratischen Überforderung der Bezirksschornsteinfeger führen. Aufgrund der hohen Belastungen werden schon heute Kehrbezirke zurückgegeben und können nicht mehr neu besetzt werden.»

© dpa
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