Games Music Hörbücher Gymondo MyTone Alle Services
vodafone.de

Keine Gams für Geier: Verein scheitert gegen Nationalpark

Seit 2021 begeistern im Nationalpark Berchtesgaden ausgewilderte Bartgeier die Menschen. Doch mit einem Verein gibt es Streit, es geht um die Fütterung. Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Bartgeier Sisi
Das Foto zeigt Bartgeier Sisi im Flug über dem Nationalpark Berchtesgaden. © Markus Leitner/dpa

Vor drei Jahren wurden die ersten Bartgeier im Nationalpark Berchtesgaden ausgewildert - seitdem lagen der Nationalpark und der Verein Wildes Bayern e.V. im Streit. Der Verein hatte behauptet, der Nationalpark schieße in der Schonzeit Gämse, um damit Bartgeierjunge zu füttern. Dagegen wehrte sich der Nationalpark gerichtlich - und bekam durch die Instanzen hinweg recht.

Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Nichtzulassungsbeschwerde des Vereins gegen eine ablehnende Berufungsentscheidung des Oberlandesgerichtes München zurückgewiesen, wie der Nationalpark am Mittwoch mitteilte. Laut dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 22. Februar hat der Fall keine grundsätzliche Bedeutung, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderten eine Entscheidung des BGH.

«Ich hoffe sehr, dass mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs nun ein endgültiger Schlussstrich unter diese Angelegenheit gezogen ist», sagte Nationalparkleiter Roland Baier, der in dem Verfahren Kläger war. Die Vorsitzende des Vereins, Christine Miller, hat jedoch Verfassungsbeschwerde angekündigt. Es gehe um Machtkritik, sagte Miller auf Anfrage der dpa. «Es geht darum, dass wir das Handeln einer Behörde kritisiert haben.» Nun aber sei nicht die Behörde, sondern der Behördenleiter persönlich der Streitpartner. Die «Süddeutsche Zeitung» hatte zuerst darüber berichtet.

Der Rechtsstreit war vor dem Landgericht Traunstein und dem Oberlandesgericht München ausgetragen worden. Dadurch seien enorme Kosten entstanden, sagte Baier. Nach seinen Angaben sollen die Kosten der Auseinandersetzung und des verhängten Ordnungsmittels bei rund 34.000 Euro liegen. Dies wies Miller strikt zurück. Die Anwälte des Vereins hätten hauptsächlich ehrenamtlich gearbeitet, sagte sie ohne Beträge zu nennen.

«Eigentlich sollten diese Gelder den Wildtieren Bayerns und deren Wohlergehen zugutekommen», kritisierte Baier dennoch. «Für mich stellt sich die Frage, ob die eingesetzten Vereinsmittel dem Vereinszweck entsprechend und damit satzungskonform verwendet wurden. Dabei geht es auch um die Gemeinnützigkeit, die vom zuständigen Finanzamt zu überprüfen ist.»

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Ruth Maria Kubitschek
People news
Ruth Maria Kubitschek schrieb als «Spatzl» TV-Geschichte
Hochzeitskuss
People news
Lugners sechste Ehe: Bräutigam und Braut haben ja gesagt
Rupert Murdoch und Elena Zhukova
People news
Medienmogul Murdoch (93) heiratet zum fünften Mal
Pixel 8a vs. Galaxy S23 FE: Welches ist das geeignete Mittelklasse-Handy für Dich?
Handy ratgeber & tests
Pixel 8a vs. Galaxy S23 FE: Welches ist das geeignete Mittelklasse-Handy für Dich?
Apple-Account: Das musst Du zur neuen Apple-ID wissen
Das beste netz deutschlands
Apple-Account: Das musst Du zur neuen Apple-ID wissen
Galaxy S26: Setzt sich Samsung von Apple ab?
Handy ratgeber & tests
Galaxy S26: Setzt sich Samsung von Apple ab?
Boris Becker
Sport news
«Schlecht beraten»: Becker kritisiert Tsitsipas
Holzhäuschen auf Brännö
Reise
Göteborg und das Meer: Städtetrip mit Inselhopping