Games Music Hörbücher Gymondo MyTone Alle Services
vodafone.de

Versicherung für den Hund - was gilt bei Schäden?

Der Hund jault, reißt sich los und stürmt vor Freude auf einen Bekannten zu. Dabei quert er den Weg eines Fahrradfahrers. Der stürzt - Armbruch und ein verbeultes Bike sind die Folgen. Wer haftet?
Ein Hund im Park
Tierhalterhaftpflicht: Wenn der Hund Schäden verursacht, ist eine eigene Versicherung für Hundehalter oft unerlässlich, um für entstandene Schäden aufzukommen. © Christin Klose/dpa-tmn/dpa

Zerstört ein Hund den Zaun des Nachbarn oder verletzt er sogar Personen, sind Tierhalter grundsätzlich dazu verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen. Anders als Kleintiere, also Hasen, Katzen oder Vögel, sind Hunde nicht in der Privathaftpflicht mitversichert.

Für Hunde und auch für Pferde gibt es eine eigene Tierhalterhaftpflicht, erklärt ein Versicherungsexperte auf der Internetseite des Industrieverbandes Heimtierbedarf (IVH). In der Regel für 50 bis 120 Euro pro Jahr - je nach Hunderasse sowie Größe des Tieres. 

Ob Hundehalter diese Versicherung abschließen müssen, hängt von ihrem Wohnort ab. Als einziges Bundesland hat Mecklenburg-Vorpommern dazu keine Vorschriften. In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen gibt es diese Pflicht. In allen übrigen Ländern gilt sie nur für bestimmte Hunderassen und aggressive Tiere.

Augen auf bei den Versicherungsbedingungen 

Haftpflichtversicherungen greifen generell bei Schäden an Fremden oder deren Eigentum, die nicht vorsätzlich entstanden sind, erklärt der Versicherungsexperte. Dazu können Bisswunden gehören, aber auch die Folgen eines Fahrradsturzes. Verursacht das eigene Tier jedoch in der eigenen Wohnung Schäden, muss der Halter selbst dafür aufkommen.

Wer vor einigen Jahren eine Versicherung abgeschlossen hat, sollte seinen Schutz überprüfen. Die Versicherungssumme sollte mittlerweile zwischen zehn und fünfzig Millionen liegen. Zudem sollte die Klausel enthalten sein, dass die Versicherung auch bei einem Verstoß gegen die Halterpflichten greift - also wenn der Hund nicht an der Leine geführt wurde. Wenn Bekannte zwischenzeitlich auf das Tier aufpassen, sollten sie mitversichert sein. Auch Auslandsaufenthalte und ungewollte Deckakte sollten beim Schutz inklusive sein.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Musiker Bill und Tom Kaulitz
People news
Tom Kaulitz: Bei der Europameisterschaft «geht was»
Billie Eilish
People news
Billie Eilish spricht über Erfahrung mit Ghosting
Tv & kino
Die Filmstarts der Woche
Photovoltaikpanele auf einem Wohnhaus
Das beste netz deutschlands
Karte zeigt an: Ist mein Dach ein Sonnenstromparadies?
Apple-Entwicklerkonferenz
Internet news & surftipps
«Apple Intelligence» - iPhone-Konzern startet KI-Offensive
Apple Vision Pro
Internet news & surftipps
Apple bringt Computerbrille Vision Pro nach Deutschland
Oliver Kahn und Sepp Maier
Fußball news
Maier pro Neuer - Kahn hat Verständnis für ter Stegen
Zwei Männer in einer Autowerkstatt
Job & geld
Was tun bei fehlendem Feedback in der Ausbildung?