Games Music Hörbücher Gymondo MyTone Alle Services
vodafone.de

Wenn die Großeltern aushelfen: Betreuungskosten absetzen

Wer Kinderbetreuungskosten in der Steuererklärung als Sonderausgaben angibt, zahlt weniger Steuern. Das gilt mitunter auch, wenn die Großeltern auf die Kleinen aufpassen. Worauf Sie achten müssen.
Eine Frau spielt mit Kindern
Auch die Oma kann für ihre Babysitterdienste bezahlt werden - und Eltern können diese Ausgaben steuerlich geltend machen. © Christin Klose/dpa-tmn/dpa

Gilt nicht nur bei Tagesmutter, Kita oder Babysitter: Auch wenn sich Oma und Opa um die Enkelkinder kümmern und dafür Geld bekommen, kann das die Steuerlast drücken. Denn auch diese Ausgaben können Eltern bei der Steuererklärung in der Anlage «Kind» als Sonderausgaben ansetzen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. 

Folgendes sollten Sie laut den Experten dazu wissen:

Anderer Haushalt

Die Großeltern dürfen nicht im selben Haushalt wohnen, wenn die Kosten abgesetzt werden sollen. Die betreuten Kinder müssen dagegen zum Haushalt desjenigen gehören, der die Betreuungskosten absetzen will, und sie müssen Kinder ersten Grades oder Pflegekinder sein. Sie dürfen noch nicht 14 Jahre alt sein, sind sie behindert, müssen sie unter 25 sein. 

Vertrag aufsetzen

Schließen Sie mit den Großeltern einen Betreuungsvertrag wie mit einem Fremden ab. Auf dieses Blatt gehören alle wichtigen Angaben wie Namen, Adresse, die Höhe des Stundenlohns und der Zeitumfang. Beide Seiten unterschreiben diese Vereinbarung.

Zahlung nachweisen

Wichtig ist, dass Sie die Zahlungen beim Finanzamt auf Nachfrage belegen können. Denn Kinderbetreuungskosten, die nicht schlüssig nachgewiesen werden, können abgelehnt werden. Am besten überweisen Sie die Beträge, und zwar mit einem entsprechenden Verwendungszweck.

Fahrtkosten abrechnen

Auch wenn Oma und Opa kostenlos aufs Kind aufpassen, können die Eltern ihnen Fahrtkosten zahlen. Diese sind ebenfalls steuerlich abzugsfähig. Werden die tatsächlichen Fahrtkosten erstattet, sollten die Großeltern allerdings einen Beleg ausstellen. Man kann aber auch einfach eine Pauschale von 30 Cent pro Kilometer ansetzen. Hier gilt dann der kürzeste mögliche Hin- und Rückweg.

Höchstgrenze beachten

Grundsätzlich werden bei Kinderbetreuungskosten nur zwei Drittel der Aufwendungen und maximal 4000 Euro pro Jahr und Kind steuerlich berücksichtigt. Nur ein Betrag aller Kinderbetreuungskosten bis zu dieser Grenze drückt also die Steuerschuld.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
100. Todestag von Franz Kafka
Kultur
Sotheby's versteigert Kafka-Brief über Schreibblockade
Jurassic World 4: Das ist zum Cast, Team & Start der Dino-Fortsetzung bekannt
Tv & kino
Jurassic World 4: Das ist zum Cast, Team & Start der Dino-Fortsetzung bekannt
Tv & kino
«Im Netz der Camorra» geht weiter
Wolke, Symbol für Cloud-Dienste
Das beste netz deutschlands
Daten in der Cloud: 5 Tipps für sicheres Speichern
Nebenkostenprivileg entfällt: Alternativen genau prüfen
Das beste netz deutschlands
Nebenkostenprivileg entfällt: Alternativen genau prüfen
Apple Pencil Pro vs. Apple Pencil USB-C: Welcher Stylus passt zu Dir?
Das beste netz deutschlands
Apple Pencil Pro vs. Apple Pencil USB-C: Welcher Stylus passt zu Dir?
Pascal Groß
Fußball news
Neuer, Anton, Groß: Ein Trio im Fokus beim Ukraine-Test
Logo des Reiseveranstalter FTI (FTI Group)
Reise
Reiseveranstalter FTI meldet Insolvenz an – was nun?