Games Music Hörbücher Gymondo MyTone Alle Services
vodafone.de

Umweltministerium: Rock Tech darf Lithium-Anlage betreiben

Das Landesamt für Umwelt hat am Freitag eine abschließende Teilgenehmigung für die geplante Lithium-Produktionsanlage von Rock Tech in Guben (Spree-Neiße) erteilt. Das teilte das Umweltministerium am Freitag mit. Das Unternehmen können nun einen Konverter zur Produktion von Lithiumhydroxid errichten und betreiben.
Geplante Lithiumfabrik
Ein Mitarbeiter von Rock Tech zeigt einen kleinen Behälter mit Lithiumhydroxid und das Lithium-Mineral Spodumen. © Patrick Pleul/dpa

Der Genehmigung ging eine immissionsschutzrechtliche Prüfung durch das Landesamt für Umwelt (LfU) voraus. Die Industrieanlage soll nach Angaben des Unternehmens jährlich 24.000 Tonnen Lithiumhydroxid produzieren. Lithiumhydroxid wird als Grundstoff für die Batterieproduktion für E-Autos und Energiespeicher benötigt. 

Zuletzt hatte das Bundeswirtschaftsministerium mitgeteilt, dass Rock Tech keine Bundesförderung im Rahmen der Förderrichtlinie «Resilienz und Nachhaltigkeit des Ökosystems der Batteriezellfertigung» bekomme. Als Grund wurde auf die «angespannten Haushaltslage» verwiesen. Bei der beantragten Förderung soll es sich nach Angaben des Unternehmens um ein Volumen von bis zu 200 Millionen Euro gehandelt haben. 

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Richard Lugner
People news
Lugners sechste Ehe: Bräutigam und Braut haben ja gesagt
Peter Sodann
Kultur
Hunderte bei Gedenkfeier für Peter Sodann in Halle
Dieter Bohlen
People news
Dieter Bohlen wollte schon mit elf Jahren berühmt werden
KI im indischen Wahlkampf
Internet news & surftipps
Indien-Wahl als «Testlabor» für Künstliche Intelligenz
Google
Internet news & surftipps
Google verbessert KI-Überblicke nach absurden Empfehlungen
Smartphone
Das beste netz deutschlands
Geheimdienst rät: Smartphone öfter mal neustarten
BVB-Fans
Fußball news
London in gelb-schwarz: BVB-Fans stimmen sich auf Finale ein
Zwei Männer in einem Gespräch
Job & geld
Beratungsprotokoll: Unterschrift ist keine Pflicht