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Ehefrau bedroht: Bewährungsstrafe für 34-Jährigen

Ein 34-Jähriger ist am Freitag wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Das Urteil der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Coburg ist noch nicht rechtskräftig, wie ein Sprecher mitteilte.
Landgericht Coburg
Der Eingangsbereich mit einem Schriftzug des Justizgebäudes. © Daniel Vogl/dpa

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten ursprünglich versuchten Mord vorgeworfen, weil er versucht haben soll, den Partner seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau zu töten. Begangen wurde die konkrete Tat nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft aber nicht vom Angeklagten selbst, sondern von zwei Komplizen.

Im Mai 2023 soll der Angeklagte mit den beiden Männern zur Wohnung des Mannes gefahren sein. In der Nähe der Wohnung soll er die Männer, wie zuvor abgesprochen, herausgelassen und dann dort gewartet haben. Anschließend gingen die Männer laut Anklage zur Wohnung, versetzten dem Mann zwei Messerstiche und verletzten ihn mit Schlägen und Tritten schwer. Ihr Opfer ließen sie demnach zurück und flüchteten im Auto des Angeklagten. Der schwer verletzte Mann überlebte den Angaben zufolge nur deshalb, weil ein Arbeitskollege ihn schnell ins Krankenhaus nach Coburg brachte.

Als Motiv für die Tat ging die Staatsanwaltschaft davon aus, dass sich der Iraker durch eine vermeintliche Liebesbeziehung des Mannes mit seiner Frau in seinem Ehrgefühl verletzt sah. Als der Angeklagte zudem erfahren hatte, dass der Mann den Angriff überlebt hatte, soll er wenige Tage später ins Coburger Krankenhaus gegangen sein. Im Eingangsbereich soll er dort auf seine Frau und ihren Bekannten getroffen sein und zu ihnen gesagt haben: «Entweder bleibt ihr am Leben oder ich.» Zudem soll er eine Kopf-ab-Geste gemacht und gesagt haben, wenn er es selber mache, schneide er dem Mann die Kehle durch.

Einer der Komplizen muss sich nach dem Vorfall in einem separaten Verfahren verantworten, die Identität des zweiten Komplizen ist bislang unbekannt.

© dpa
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