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Landfriedensbruch bei G20: Prozess könnte eingestellt werden

Der gerade erst begonnene Prozess wegen schweren Landfriedensbruchs beim Hamburger G20-Gipfel von 2017 könnte schon wieder vorbei sein: Die fünf Angeklagten müssten sich bloß von Gewalt distanzieren.
Prozess wegen Landfriedensbruchs
Die Angeklagten und ihre Anwälte sowie weitere Teilnehmer sitzen im Gerichtssaal. © Georg Wendt/dpa

Der am Donnerstag begonnene Prozess um Ausschreitungen beim G20-Gipfel in Hamburg könnte eingestellt werden. Bei einem Gespräch der Prozessbeteiligten auf Anregung der Strafkammer am Landgericht habe die Hamburger Staatsanwaltschaft ihre Zustimmung signalisiert, teilte ein Gerichtssprecher am Freitag mit. Die Staatsanwaltschaft fordere von den fünf Angeklagten eine allgemeine Distanzierung von Gewalt, aber kein Schuldeingeständnis zu den Anklagepunkten. Außerdem solle es eine Geldauflage geben, die teilweise auch eine nur symbolische Höhe haben könnte.

Das Erörterungsgespräch habe am Donnerstag im Anschluss an die erste Sitzung stattgefunden, hieß es. Am Freitag sei der Prozess zunächst regulär fortgesetzt worden, weil die Verteidiger nichts zur Entscheidung ihrer Mandanten sagen konnten.

Den drei Frauen und zwei Männern werden gemeinschaftlicher schwerer Landfriedensbruch und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Weitere Anklagepunkte lauten auf versuchte gefährliche Körperverletzung, Bildung bewaffneter Gruppen und Sachbeschädigung.

Die Angeklagten sollen sich am 7. Juli 2017 an einem Aufmarsch von 150 bis 200 Gipfelgegnern beteiligt haben. Aus der Menge der einheitlich Schwarzgekleideten heraus seien Polizisten aus Schleswig-Holstein mit Steinen beworfen worden. Teilnehmer des Aufmarsches hätten Verkehrsschilder, eine Bushaltestelle, ein Firmengebäude und zwei Autos beschädigt. Als weitere Beamte den Marsch in der Straße Rondenbarg im Stadtteil Bahrenfeld stoppten, seien sie massiv mit mindestens 14 Steinen und vier Feuerwerkskörpern angegriffen worden, hieß es in der Anklage.

Die Vorsitzende Richterin Sonja Boddin hatte die mehrjährige Verzögerung des Verfahrens am Donnerstag mit dessen Umfang und vor allem mit der Corona-Pandemie erklärt. Wegen der langen Verfahrensdauer müsste bei einer Verurteilung ein Teil der Strafe als verbüßt angesehen werden. «Es ist vorstellbar, dass gar nichts übrig bleibt», sagte die Richterin. Es würde dann nur um den Schuldspruch gehen.

Die Kammer hat 23 weitere Verhandlungstermine bis Mitte August angesetzt. Unter dem Motto «Gemeinschaftlicher Widerstand» haben Gruppen aus der linken Szene für Samstag zu einer Demonstration gegen den Prozess in Hamburg aufgerufen.

© dpa
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