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Ex-Bürgermeister nach Tod dreier Kinder freigesprochen

Drei Geschwister ertrinken 2016 beim Spielen im nordhessischen Neukirchen. Eine rutschige Böschung ist den Kindern zum Verhängnis geworden. Der damalige Rathauschef ist nun in letzter Instanz freigesprochen worden.
Revisionsprozess um Tod dreier Kinder in einem Dorfteich
Christopher Erhard (M), Vorsitzender Richter, eröffnet im Sitzungssaal den Revisionsprozess. © Arne Dedert/dpa

Mehr als sieben Jahre nach dem Tod dreier Kinder in einem nordhessischen Dorfteich ist der Fall strafrechtlich abgeschlossen: Das Oberlandesgericht Frankfurt hob am Montag einen Schuldspruch gegen den damaligen Rathauschef auf und sprach ihn frei. Es handele sich um einen furchtbaren Unglücksfall, aber es gebe keine Straftat des damaligen Bürgermeisters, sagte der Vorsitzende Richter Christopher Erhard am Montag bei der Urteilsverkündung in Frankfurt.

Es könne nicht festgestellt werden, dass gebotene Maßnahmen zur Sicherung des Teichs den Tod der Kinder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hätten verhindern können. Der CDU-Politiker war zuvor in erster und zweiter Instanz wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen schuldig gesprochen worden und hatte sich jeweils dagegen zur Wehr gesetzt. Das Landgericht Marburg hatte zuletzt eine Geldstrafe von insgesamt 14.400 Euro verhängt, es sah einen Verstoß gegen die sogenannte Verkehrssicherungspflicht für den Teich.

Die drei Geschwister im Alter von fünf, acht und neun Jahren waren 2016 in Neukirchen (Schwalm-Eder-Kreis) ertrunken. Mindestens ein Kind soll beim Spielen ins Wasser gefallen sein, die anderen verunglückten den Feststellungen zufolge beim Versuch, Hilfe zu leisten. Die Böschung war gepflastert und rutschig, so dass sich die Kinder nicht ans Ufer retten konnten.

Der Ex-Bürgermeister hatte vor dem Landgericht erklärt, er habe den Teich nicht als gefährlich wahrgenommen. Es habe keine Hinweise aus der Bevölkerung oder von anderer Seite gegeben, die Notwendigkeit von Sicherheitsmaßnahmen sei nie ein Thema gewesen. Im damaligen Verfahren hatte auch ein Schreiben einer Versicherung vom April 2014 eine Rolle gespielt, in dem der Gemeinde eine Sicherung des Geländes empfohlen worden war.

Auch das Oberlandesgericht ging in seinem Urteil davon aus, dass der Bürgermeister hätte Maßnahmen treffen müssen, da der Unglücksort, das Westufer, in seiner Amtszeit mit den Steinen befestigt worden war. Die Maßnahme habe den Ausstieg aus dem bis zu knapp zwei Meter tiefen Dorfteich erheblich erschwert - selbst für Erwachsene, erklärte der Richter.

Ein Schild an dem Teich habe darauf hingewiesen, dass das Betreten auf eigene Gefahr erfolge. Der Vorsitzende Richter sagte, Schilder mit Piktogrammen, die auf die potenzielle Lebensgefahr hinweisen, hätten das Risiko möglicherweise auch für die Kinder reduziert. Möglicherweise hätte auch ein Holzzaun aufgestellt werden müssen. Dies hätte die Kinder aber nicht abgehalten.

Ob die Eltern ein Vorwurf treffe, sei nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen. «Es gibt auch schreckliche Unglücksfälle, für die weder die Eltern noch einen Dritten eine strafrechtliche Schuld trifft», sagte Erhard. Der Freispruch ist rechtskräftig, das Oberlandesgericht war in dem Fall die letzte Instanz.

Der Vorsitzende Richter entschuldigte sich bei dem früheren Bürgermeister für die lange Verfahrensdauer und die damit einhergehenden Belastungen. Der Anwalt des Mannes sagte, der Tod der drei Kinder habe seinen Mandanten sehr getroffen. «Das verfolgt ihn», sagte Anwalt Frank Richtberg. Der Ex-Bürgermeister selbst war nicht zu der Verhandlung in Frankfurt erschienen. Sein Anwalt sagte, es gehe um grundsätzliche Fragen der Verkehrssicherungspflicht, die alle Gemeinden mit Gewässern beträfen.

Die Vertreter der Nebenklage forderten wie auch die Generalstaatsanwaltschaft vor Gericht, die Revision zu verwerfen. Nach dem Urteil erklärten sie, nun sei das Verfahren rechtskräftig beendet. Zivilrechtlich aber gehe es weiter, sagte der Anwalt des Vaters der Kinder. Es gehe um Schadenersatzanspruch gegen die Gemeinde. Das Verfahren laufe derzeit noch außergerichtlich, dies solle sich aber bald ändern.

Der Teich im Ortsteil Seigertshausen ist inzwischen fest eingezäunt, wie der aktuelle Bürgermeister Marian Knauff (SPD) auf Anfrage mitteilte. Das Urteil des Oberlandesgerichts sei für die Stadt Neukirchen und die politischen Gremien bedeutend, denn es nehme Last von den Schultern. «Ich bin froh, dass hier nun nach vielen Jahren, die für alle Beteiligten kräftezehrend waren, ein Abschluss steht», erklärte Knauff. Es handele sich um einen Abschluss, «der jedoch keineswegs mit Vergessen gleichgesetzt werden soll».

© dpa
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