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Innenminister will mehr straffällige Flüchtlinge abschieben

In Hessen tobt eine Debatte, ob Kommunen mit Flüchtlingen überlastet sind. Schwarz-Rot will in der Migrationspolitik die Zügel anziehen, entschiedenes Handeln wird angekündigt. Es regt sich Kritik.
Minister Poseck will mehr straffällige Flüchtlinge abschieben
Geöffnet sind die Zellentüren beim Blick durch eine Scheibe in den Flur der Abschiebungshaftanstalt des Landes Hessen. © Frank Rumpenhorst/dpa

Hessens neuer Innenminister Roman Poseck (CDU) will mehr straffällige Flüchtlinge abschieben lassen. «Wir müssen im Umgang mit Straftätern bei Rückführungen robuster vorgehen», sagt der ehemalige Justizminister der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden. «Wer erhebliche Straftaten begeht, hat das Gastrecht verwirkt. Und das sollte im Regelfall auch zu einer Abschiebung führen.»

Laut Poseck müssten die Regelungen überprüft werden, die Abschiebungen von straffälligen Ausländern festlegen. «Die Aufnahmebereitschaft wird bei uns auf eine harte Probe gestellt, wenn es nicht gelingt, Straftäter effektiv in ihre Heimatländer abzuschieben.» Hessen schöpfe dabei die vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten konsequent aus. Im Land wird auch über eine Überlastung mancher Kommunen wegen vieler Flüchtlinge diskutiert.

Minister Poseck, einst oberster Richter Hessens, räumt ein, es gebe natürlich viele Flüchtlinge, die aus sehr problematischen Staaten kämen, etwa Afghanistan, Syrien, Iran und Irak. Hier könnten tatsächliche Hindernisse wie fehlende Flugverbindungen oder staatliche Ansprechpartner in den Zielstaaten einer Rückführung entgegenstehen. Darum müsse sich die Bundespolitik kümmern. Es könne auch rechtsstaatlich gebotene Hindernisse geben, die gegen eine Abschiebung straffälliger Asylbewerber spreche. Die Diskussion, ab wann eine Straftat so gravierend sei, dass etwa auch in Bürgerkriegsländer abgeschoben werden könne, müsse dennoch geführt werden, betont Innenminister Poseck.

Als Beispiel nannte er Antisemitismus, der auch zum Teil von Migranten ausgehe. «Ich bin der festen Überzeugung, dass eine antisemitische Grundeinstellung und ein Aufenthalt in Deutschland nicht vereinbar sind.» Daher müsse geprüft werden, ob Menschen bei antisemitischen Straftaten nicht auch schneller in ihr Heimatland zurückgeführt werden könnten. «Die Bekämpfung des Antisemitismus ist Grundlage unseres Staates, nicht zuletzt aufgrund unserer fürchterlichen Geschichte.»

Der Paritätische Wohlfahrtsverband Hessen kritisierte, dass Schwarz-Rot laut Koalitionsvertrag bei einer Reform des Bundesrechts bei schweren Gewaltverbrechen auch die Ausweisung von Menschen anstrebe, die nur angeklagt, aber noch nicht verurteilt seien. «Da hat also noch gar kein Richter darüber entschieden», sagt die Migrations- und Flüchtlingsreferentin des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Hessen, Lea Rosenberg.

Innenminister Poseck hält es nach eigenen Worten auch bei nicht straffälligen Flüchtlingen «für einen Fehler, dass die Zahl der ausreisepflichtigen Menschen erheblich höher ist als die derjenigen, die tatsächlich zurückgeführt werden». Vor allem die Bundesregierung sei aufgefordert, «Abkommen mit den Heimatstaaten zu schließen, damit die Zahl der Rückführungen gesteigert werden kann».

Der Geschäftsführer des Hessischen Flüchtlingsrats, Timmo Scherenberg, befürchtet nach eigener Aussage künftig «noch mehr harte Abschiebungen» auch etwa von Flüchtlingen, die schon sehr lange hier lebten oder alt oder krank seien. «Auch mehr Kinder, die hier schon zur Schule gehen, könnten wohl abgeschoben werden.»

Lea Rosenberg vom Paritätischen Wohlfahrtsverband betonte: «Abschiebungen sind immer traumatisierende Erlebnisse und oft menschliche Tragödien.» Sie erinnerte daran, dass von den rund 1160 von Januar bis Oktober vergangenen Jahres aus Hessen abgeschobenen Flüchtlingen «nicht mal ein Drittel» Straftäter oder Gefährder gewesen seien. «Und allein diese Angabe ist mit Vorsicht zu genießen, da darunter auch Personen fallen können, die sich nur geringfügiger Straftaten schuldig gemacht haben wie zum Beispiel Fahren ohne Fahrschein oder anderer Bagatelldelikte», ergänzt die Migrationsreferentin.

Minister Poseck kündigt im Namen der neuen schwarz-roten Landesregierung den Aufbau eines «noch konsequenteren Rückführungsmanagements» in Hessen an. Auch solle rasch geprüft werden, wie Rückführungszentren eingerichtet werden könnten. Hier soll laut Koalitionsvertrag für ausreisepflichtige Ausländer «durch Betreuung und Beratung die Bereitschaft zur freiwilligen Ausreise gefördert» werden.

Timmo Scherenberg vom Flüchtlingsrat sagt, Rheinland-Pfalz habe ein solches Zentrum in Ingelheim am Rhein betrieben. Es sei gescheitert. Auch Lea Rosenberg vom Paritätischen Wohlfahrtsverband kennt nach eigenen Worten bislang keine andere Einrichtung dieser Art in Deutschland.

Die Situation etwa von schwangeren, traumatisierten und alten Flüchtlingen wolle Schwarz-Rot laut Koalitionsvertrag zwar berücksichtigen, schließe aber auch ihre Unterbringung in den geplanten Rückführungszentren nicht aus. «Das werden Orte ohne Sprach- und Integrationsangebote, ohne Hoffnung und Perspektive sein», kritisiert Rosenberg. Auch die Kommunen würden sich nicht freuen, solche Zentren zu bekommen. Die Zentren sollten keine Haftanstalten sein, sondern Einrichtungen mit offenen Türen.

Zur Aussage im Koalitionsvertrag, Schwarz-Rot befürworte Asylverfahren außerhalb der EU, sagt Innenminister Poseck, solche Verfahren könnten die hiesige hohe Belastung durch den erheblichen Zuzug von Flüchtlingen deutlich mildern. «Deshalb wollen wir uns auch als Land Hessen an aktuellen Diskussionen aktiv beteiligen.» Allerdings sei man hier von einem fertigen Konzept noch weit entfernt. Es handele sich eher um ein Thema für die Länder im Gespräch mit Kanzler Olaf Scholz (SPD) als für eine hessische Bundesratsinitiative.

© dpa ⁄ Jens Albes, dpa
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