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Zivilurteil gegen verurteilten Doppelmörder: Beschwerde

Ein verurteilter Doppelmörder will eine Wiederaufnahme des Prozesses. In einem Zivilverfahren gegen ihn scheitert der Versuch, mögliche neue Beweise vorzulegen. Eine Beschwerde beim BGH soll helfen.
Zivilstreit im Mordfall Darsow - Beschwerde eingelegt
Sina Moslehi (l), Anwalt, neben Anja Darsow (r), Ehefrau des als Doppelmörder verurteilten A. Darsow. © Andreas Arnold/dpa/Archivbild

Die Anwälte eines verurteilten Doppelmörders kämpfen weiter um eine neue Beweisaufnahme: Gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt in einem Zivilprozess wurde am Bundesgerichtshof (BGH) Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt. Die Beschwerde sei fristgerecht eingegangen, müsse aber noch begründet werden, sagte der Anwalt Sina Moslehi auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Eine mögliche Entscheidung werde sich wohl noch hinziehen.

Das Oberlandesgericht hatte den verurteilten Doppelmörder Andreas Darsow aus dem südhessischen Babenhausen in dem Zivilverfahren in zweiter Instanz zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt und mögliche neue Beweise zu der Gewalttat nicht zugelassen. Das OLG bestätigte damit das Urteil des Landgerichts Darmstadt aus erster Instanz zur Zahlung von knapp 70.000 Euro an das Land Hessen in allen Punkten und ließ eine Revision nicht zu. Bei der Summe geht es um erbrachte Leistungen für eine überlebende Tochter eines ermordeten Ehepaars.

Gegen die Nichtzulassung der Revision richtet sich nun die Beschwerde. Mit ihren möglichen neuen Beweisen hofften die Anwälte auf einen Hebel für eine mögliche Wiederaufnahme des Strafverfahrens. «Wenn die Revision nicht zugelassen wird, ist die Tür im Zivilverfahren zu», sagte Moslehi über eine mögliche neue Beweisaufnahme.

Die Familie und die Anwälte des 2011 in einem Strafprozess verurteilten Darsow erhofften sich mit den möglichen neuen Beweisen zu Schalldämpfern Ansatzpunkte für die Wiederaufnahme. Seit mehr als zehn Jahren kämpft die Ehefrau zusammen mit dem Verurteilten, der seine Unschuld beteuert, um eine solche. Hierfür gelten aber strenge Regeln.

In seinem Strafurteil 2011 sah es das Landgericht Darmstadt als erwiesen an, dass der Deutsche im April 2009 seinem Nachbarn nach einem jahrelangen Streit über Lärmbelästigung auflauerte und ihn erschoss. Anschließend ging er dem Urteil zufolge in das Haus und schoss der schlafenden Ehefrau zwei Kugeln in den Kopf. Auch auf die behinderte Tochter schoss er, sie überlebte schwer verletzt.

Bislang scheiterten alle Bemühungen, mögliche neue Beweise in ein neues Verfahren einzubringen. Im August 2019 lehnte das Kasseler Landgericht eine Wiederaufnahme ab, im Mai 2020 auch das Oberlandesgericht Frankfurt. Im Oktober desselben Jahres nahm das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde in dem Fall nicht zur Entscheidung an. Nach den Worten von Moslehi wäre ein Scheitern vor dem BGH nicht der letzte Strohhalm. Mit neuen Beweisen könne man erneut ein Wiederaufnahmeverfahren beantragen.

© dpa
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