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Bund bestellt, Land zahlt? Städte vor Gericht gescheitert

Wer die Musik bestellt, muss auch zahlen - das gilt auch bei Aufgaben, die Kommunen vom Land erhalten. Die Städte Rostock und Schwerin sehen das Prinzip verletzt. Ein Gericht sieht das anders.
Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Eine Plenarsitzung im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern. © Jens Büttner/dpa/Archivbild

Im Streit um aus ihrer Sicht fehlendes Geld für die Kinder- und Jugendhilfe sind die Städte Rostock und Schwerin mit Beschwerden beim Landesverfassungsgericht gescheitert. Sie sehen sich durch ein Bundesgesetz mit gewachsenen Aufgaben konfrontiert, ohne vom Land die entsprechenden Mittel zu erhalten, so der Vorwurf. Das verletzt aus ihrer Sicht eine Regelung der Landesverfassung. Diese gelte in diesem Fall aber nicht, hieß es in der Urteilsbegründung des Gerichts vom Donnerstag.

Namentlich ging es um das sogenannte Konnexitätsprinzip. Verkürzt formuliert besagt dies mit Blick auf Land und Kommunen: Wer die Musik bestellt, muss auch zahlen. Das Prinzip findet laut Gericht jedoch keine Anwendung auf Gesetzgebung des Bundes, wenn gleichzeitig der Gesetzgeber auf Landesebene dazu nicht aktiv wird.

Hintergrund der Auseinandersetzung ist das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz des Bundes, das im Sommer 2021 in Kraft getreten war. Es weitet die Beratung und Unterstützung für Kinder und junge Menschen aus, die benachteiligt sind oder unter schwierigen Umständen aufwachsen.

Die Kinder- und Jugendhilfe war den Kommunen vor längerer Zeit vom Land als Aufgabe zugewiesen worden. Durch das Bundesgesetz wächst nun der Umfang der Leistungen in diesem Aufgabenfeld, ohne dass das Land gesetzgeberisch tätig geworden ist. Rostock geht nach früheren Angaben von Mehrkosten in Höhe von 11,8 und Schwerin von 8,8 Millionen Euro jährlich aus.

Gerichtspräsidentin Monika Köster-Flachsmeyer erkannte in der Verhandlung vor drei Monaten zumindest an, dass für die Kommunen möglicherweise eine schwierige Situation entstehe.

Der Städte- und Gemeindetag hatte die Beschwerden eigenen Angaben zufolge unterstützt. Geschäftsführer Andreas Wellmann hatte Ende August gesagt, dass auch eine Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht gegangen sei. Dabei gehe es darum, ob der Gesetzgeber das Verbot des Bundes unterlaufen habe, Aufgaben direkt an Kommunen zu übertragen.

Auch das Schweriner Sozialministerium hatte das Problem anerkannt. «Es wäre natürlich schön, wenn das Prinzip gelten würde, wer die Rechnung bestellt, bezahlt sie auch», hatte Ende August ein Sprecher eingeräumt. Die Bitte von MV im Bundesrat, der Bund möge entsprechendes Geld zur Verfügung stellen, war vergebens.

Laut einer jüngsten Umfrage der Nachrichtenagentur dpa blicken Kreise und Kommunen im Land mit Haushaltssorgen in die Zukunft. Die Bereiche Jugend und Soziales verursachen besonders hohe Kosten.

© dpa
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