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DFL vor Bundesverfassungsgericht: Stadionerlebnis sei sicher

Der Profifußball schaut auf die Verfassungsbeschwerde der Deutschen Fußball Liga zu Polizeikosten bei Hochrisikospielen. Die Dachorganisation warnt auch vor Folgen für Drittliga-Clubs.
Marc Lenz
Marc Lenz, Geschäftsführer der Deutschen Fußball Liga (DFL). © Uli Deck/dpa

Die Deutsche Fußball Liga hat zum Auftakt der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht um Polizeikosten die Sicherheit bei Spielen hervorgehoben. «Fakt ist, die Bundesligisten investieren signifikant in präventive Maßnahmen», sagte DFL-Geschäftsführer Marc Lenz am Donnerstag in Karlsruhe. «Fakt ist auch, dass das Stadionerlebnis in Deutschland sehr sicher ist. Und das bei bis zu 20 Millionen Zuschauern pro Jahr.»

Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich mit der Frage, ob der DFL Polizeikosten für Hochrisikospiele, bei denen besonders mit Auseinandersetzungen zwischen den Fan-Lagern gerechnet wird, in Rechnung gestellt werden dürfen. Mit einer Verfassungsbeschwerde richtet sich die Dachorganisation der 1. und 2. Bundesliga gegen eine Regelung aus Bremen, nach der die Stadt bei bestimmten Großveranstaltungen von den Veranstaltern Gebühren für größeren Polizeiaufwand erheben kann. Aus Sicht der DFL ist die 2014 geschaffene Regelung verfassungswidrig und nichtig. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.

«Der Fußball hat generell eine Wirkung, die über die 90 Minuten hinausgeht», sagte Lenz. Dies beinhalte alle Aspekte der Gesellschaft. Die Polizei sei bei den Präventionsmaßnahmen ein sehr wichtiger Partner. DFL-Anwalt Bernd Hoefer warnte davor, dass Gebühren Drittliga-Clubs - die unter dem Dach des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) spielen - überfordern würden.

«Im Kern geht es um die Sicherheit bei Großveranstaltungen aller Art», sagte Lenz zu dem inzwischen neun Jahre andauernden Rechtsstreit. Hoefer verwies darauf, dass die Polizeikosten für Klimaaktivisten bei der Automobilmesse in München auch nicht dem Veranstalter in Rechnung gestellt werden. Außerdem würde die Polizei über die Zahl der Einsatzstunden, die am Ende in Rechnung gestellt werden, selbst entscheiden.

© dpa
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