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Erstmals Zivilprozesse gegen Bistum Aachen

Das Bistum war Vorreiter und legte früh ein unabhängiges Gutachten über den eigenen Umgang mit Missbrauch vor. Nun werden erstmals Zivilklagen verhandelt. Es geht um Schmerzensgeld.
Aachener Dom
Der Aachener Dom. © Marius Becker/dpa/Symbolbild

Das Landgericht Aachen befasst sich erstmals mit Klagen gegen das örtliche Bistum, in denen es um Schmerzensgeldansprüche wegen Missbrauchsvorwürfen geht. Die drei Zivilverfahren sollen am 14. Mai nacheinander verhandelt werden, teilte das Landgericht am Dienstag in Aachen auf Anfrage mit. Die geforderten Beträge beliefen sich in einem Verfahren auf 600.000 Euro und in einem weiteren Verfahren auf 170.000 Euro. Zu dem dritten Verfahren gab das Gericht keine Auskünfte. Es soll noch darüber entschieden werden, ob oder in welchem Umfang die Verhandlung in nichtöffentlicher Sitzung stattfinden wird. Zuvor hatte die «Aachener Zeitung» berichtet.

Aachens Bischof Helmut Dieser ist Missbrauchsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz. Als einen Schritt bei der Aufarbeitung hat das Bistum im Oktober 2023 die Namen von 53 verstorbenen Tätern und mutmaßlichen Tätern sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige und Schutzbefohlene veröffentlicht. Bis auf einen waren alle Priester. Das Bistum mit rund 935.000 Katholiken hatte im November 2020 als eines der ersten ein unabhängiges Gutachten einer Anwaltskanzlei über den eigenen Umgang mit Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs veröffentlicht. Das Gebiet liegt im Westen von Nordrhein-Westfalen, es reicht von Krefeld bis zur Eifel.

© dpa
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