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Prozess um tödlichen Brandanschlag nach 32 Jahren

Welche Rolle spielte ein Mann aus der rechtsextremen Skinhead-Szene bei einem Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim 1991 in Saarlouis? Verurteilt für die Tat wurde bereits ein anderer.
Prozess um rassistischen Brandanschlag auf Asylbewerberheim
Der Angeklagte sitzt im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts zwischen seinen Anwälten, links Wolfgang Stahl. © Thomas Frey/dpa

Vor rund 32 Jahren soll er einen folgenreichen Satz gesagt haben, doch beim Prozessauftakt um einen tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim 1991 in Saarlouis schweigt der Angeklagte am Dienstag. In den kommenden Monaten muss das Oberlandesgericht Koblenz klären, ob der heute 54-jährige Mann 1991 Beihilfe zum Mord und Beihilfe zum versuchten Mord in 20 Fällen geleistet hat. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.

Was geschah vor 32 Jahren?

Im September 1991 brannte ein Asylbewerberheim in Saarlouis. Der damals 27-Jährige Asylbewerber Samuel Yeboah aus dem westafrikanischen Ghana starb bei dem Brand. Zwei andere Hausbewohner sprangen aus einem Fenster und verletzten sich. 18 weitere Bewohner konnten unverletzt fliehen.

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts ist ein 52 Jahre alter Deutscher für den Brandanschlag verantwortlich. Er habe das Feuer aus rassistischer Gesinnung gelegt. Der 52-Jährige wurde im vergangenen Jahr unter anderem wegen Mordes verurteilt, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Anklage sieht führende Rolle

Doch welche Rolle soll der nun angeklagte Mann gespielt haben? Laut Bundesanwaltschaft traf sich der 54 Jahre alte Deutsche an dem Abend vor dem Brandanschlag 1991 mit zwei weiteren Männern in einer Gaststätte. Dort sollen die drei nach Erkenntnissen der Anklage über die damaligen Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte in Ostdeutschland geredet haben. Der Angeklagte habe dabei den Satz gesagt: «Hier müsste auch mal so was brennen oder passieren.»

Von diesen Worten soll einer seiner Begleiter, der heute 52-Jährige, laut Staatsanwaltschaft beeinflusst und bestärkt worden sein, die Unterkunft in Saarlouis anzustecken. Mit der Tat habe er auch dem heute 54-Jährigen gefallen und sich in der Gruppe etablieren wollen, hieß es in der Anklage am Dienstag. Der 54-Jährige habe damals eine aus nationalsozialistischen, antisemitischen und rassistischen Überzeugungen geprägte Ideologie gehabt.

«Der Angeklagte hatte, so die Anklage, eine tonangebende Stellung zum Zeitpunkt der Tat in der Saarlouiser Szene und man kann ihn als Anführer betrachten, so die Anklage», sagte Oberstaatsanwalt Malte Merz nach dem ersten Prozesstag.

Verteidigung will Freispruch

Auf eine Frage zur damaligen Rolle seines Mandanten in der Skinhead-Szene sagte Verteidiger Wolfgang Stahl vor Journalisten nach der Verhandlung: «Das ist durchaus denkbar, dass er da eine führende Person in der damaligen rechten, rechtsextremistischen Skinhead-Szene war.» Und: «Das allein führt aber natürlich nicht zur Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Mord an einer ganz konkreten Tat, die ein anderer verübt hat.»

Die Verteidigung sei auf einen Freispruch ausgelegt. «Mein Mandant hat es immer bestritten, dass er Brandanschläge auf Asylbewerberunterkünfte gutheißt», sagte Stahl. «Er hat, ehrlich gesprochen, keine Erinnerungen mehr an die konkreten Vorgänge vor über 30 Jahren in der Gaststätte, in der es ein alkoholgeschwängertes Gespräch zwischen mehreren Personen gab. Er schließt aber aus, dass er das in irgendeiner Weise forciert hat.»

Zum Prozessauftakt äußerte sich der Angeklagte selbst nicht. Sein Verteidiger trug allerdings eine Erklärung vor. In der verglich er die Anklage mit dem Scheinriesen Tur Tur aus dem Kinderbuch «Jim Knopf und Lukas der Lokomotivführer» - eine Figur die nur aus großer Entfernung riesig und beeindruckend wirke, beim Herantreten aber schrumpfe.

In dem Prozess wird es vor allem um die Aussage des dritten Mannes in der Gaststätte gehen, auf die sich die Bundesanwaltschaft stützt. Stahl hingegen hält den Zeugen nicht für belastbar. Die Verhandlung ist zunächst bis Anfang Juni terminiert. Weiter geht es am Montag mit einer Zeugenaussage eines Polizeikommissars.

© dpa ⁄ Mona Wenisch, dpa
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