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Hohe Jugendstrafen wegen Mordes an 18-jähriger Mitbewohnerin

Zwei junge Menschen, gerade 19 und 20 Jahre alt, bringen eine Mitbewohnerin aus ihrer Einrichtung um. Wichtige Fragen bleiben nach dem Ende des Prozesses offen.
Gericht
Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch. © Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

Der 20-jährige Angeklagte hält sich die Ohren zu, als die Tötung an einer einsamen Gartenanlage in Pasewalk (Landkreis Vorpommern-Greifswald) bei der Urteilsverkündung geschildert wird. Die 19-jährige Angeklagte, mit noch kindlich-rundem Gesicht, blickt zu Boden. Im Publikum schluchzt jemand. Wegen Mordes hat das Landgericht Neubrandenburg am Donnerstag acht Jahre und drei Monate Jugendstrafe für den 20-Jährigen sowie acht Jahre und neun Monate für die 19-Jährige verhängt.

Beide, das sieht das Gericht als erwiesen an, haben am Abend des 6. Dezember 2023 zusammen eine 18 Jahre alte Mitbewohnerin ihrer Einrichtung heimtückisch getötet. Warum, das konnte im Prozess nicht geklärt werden, wie Richterin Daniela Lieschke sagt. Die 19-Jährige sei mit dem späteren Opfer befreundet gewesen. Der Prozess fand bis zur Urteilsverkündung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Die Richterin sprach von hoher Gewaltbereitschaft und einer geringen Hemmschwelle bei beiden Angeklagten. Beide seien intelligenzgemindert, er mehr, sie weniger. Deshalb sei bei ihm von einer verminderten Steuerungsfähigkeit ausgegangen worden. Beide gelten jedoch als voll schuldfähig. Die 19-Jährige hat nach Überzeugung des Gerichts bei der Planung der Tat eine Führungsrolle gehabt.

Immer mittwochs gibt es in der Einrichtung, in der alle drei bis zu jenem 6. Dezember lebten, das wöchentliche Taschengeld. Fünf Euro. Anschließend pflegten die drei jungen Menschen zusammen einkaufen zu gehen, schildert die Richterin. Was dieses Mal anders war: Die beiden Angeklagten haben an diesem Tag beschlossen, die 18-Jährige umzubringen. Sie haben einen Plan für die Tat entworfen und besprochen. Sie nahmen ein Messer mit elf Zentimeter langer Klinge aus der Einrichtung mit, spazierten mit ihrem Opfer zur Gartenanlage und erzählten unterwegs Witze, damit die 18-Jährige keinen Verdacht schöpft. «Die Stimmung war fröhlich und ausgelassen», sagt die Richterin.

Dann hob, wie zuvor besprochen, die Angeklagte einen Stein auf. Er maß zehn Zentimeter im Durchmesser, so Richterin Lieschke. Wenig später schlug die 19-Jährige dem Opfer den Stein gegen den Hinterkopf. Die 18-Jährige stürzte - wobei laut Richterin unklar blieb, ob der Angeklagte sie vielleicht noch gestoßen hat - nach hinten. Anschließend stach er, so die weitere Schilderung, rund 70 Mal auf den Oberkörper der 18-Jährigen ein. Am Hals und Kinn des Opfers fand die Rechtsmedizin Schnitte - wer sie dem Opfer zugefügt hat, blieb unklar.

Anschließend würgten die beiden laut Gericht das Opfer. Als sich die 18-Jährige nicht mehr rührte, gingen sie nach Hause in die Einrichtung, warfen unterwegs das Messer und Kleidung ihres Opfers in verschiedene Abfall-Container, in der Überzeugung, so Spuren zu beseitigen. Anschließend wuschen sie sich und reinigten ihre blutbefleckte Kleidung in der Waschmaschine. Danach legten sie sich zusammen ins Bett im Zimmer der 19-Jährigen.

Am folgenden Morgen sei der junge Mann noch einmal zum Tatort gegangen und habe auf dem nackten Bauch der toten 18-Jährigen versucht, ein Feuer zu entzünden. Es sei aber rasch ausgegangen.

Das Gericht blieb im Fall der 19-Jährigen leicht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die nach Angaben des Gerichts neun Jahre Jugendstrafe gefordert hatte. Der Verteidiger hatte auf sieben Jahre plädiert. Er erwäge, Revision einzulegen, sagte er nach der Urteilsverkündung der Deutschen Presse-Agentur.

Im Fall des jungen Mannes hatte die Staatsanwaltschaft laut Gericht sieben Jahre und neun Monate Jugendstrafe gefordert. Der Verteidiger hatte auf Totschlag plädiert und für nicht mehr als fünf Jahre Jugendstrafe. Er verwies gegenüber der Deutschen Presse-Agentur auf die verminderte Intelligenz seines Mandanten, die es fraglich erscheinen lasse, ob ihm die Dimension seines Handelns bewusst gewesen sei. Der Anwalt ließ offen, ob Revision eingelegt wird.

© dpa ⁄ Iris Leithold, dpa
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