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Infos zur Europawahl in Niederdeutsch, Dänisch und Friesisch

Wer darf wählen und was sind wichtige Aufgaben des Europäischen Parlaments? Antworten auf diese und andere Fragen gibt es vor der Europawahl auch in Minderheiten- und anderen Sprachen.
Vor der EU-Wahl - Straßburg
Monitore im Europäischen Parlament zeigen den Schriftzug «Nutze deine Stimme» und werben damit für die bevorstehenden Europawahlen. © Jean-Francois Badias/AP/dpa/Archivbild

Egal ob Friesisch, Dänisch oder Niederdeutsch - die schleswig-holsteinische Landesregierung hat Informationen zur Europawahl am 9. Juni auch in diesen Minderheitensprachen herausgegeben. So wird beispielsweise beschrieben, was das Europäische Parlament überhaupt ist, was dessen wichtigste Aufgaben sind und wer wählen darf.

Rund 50.000 Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit bekennen sich zur dänischen Minderheit; des Weiteren leben ebenso viele Friesen im Norden von Schleswig-Holstein. Das Land ist eigenen Angaben zufolge das einzige Bundesland, in dem mit der friesischen Volksgruppe, der dänischen Minderheit und der Minderheit der deutschen Sinti und Roma drei anerkannte nationale Minderheiten leben.

Insgesamt sind rund 2,52 Millionen Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner am 9. Juni aufgerufen, bei der Europawahl ihr Kreuz auf dem Stimmzettel machen. Erstmals dürfen in Deutschland auch 16- und 17-Jährige das Europäische Parlament mitwählen.

Die Informationen zum Wahlprocedere und zum Parlament wurden auch in weiteren Sprachen wie Englisch, Türkisch, Ukrainisch, Russisch, Französisch und Italienisch herausgegeben. Sie können im Internet auf den Seiten der Landesregierung heruntergeladen werden.

Auch EU-Bürger und -Bürgerinnen, die in Deutschland leben, können sich an den Wahlen beteiligen. In den mehrsprachigen Informationen der Landesregierung wird erläutert, wie man sich als EU-Bürger in Deutschland in die Liste der Wahlberechtigten des zuständigen Wahlbezirks eintragen lassen kann.

«Wir begrüßen, wenn sich möglichst viele EU-Bürgerinnen und EU-Bürger in Schleswig-Holstein rechtzeitig vor der Wahl ins Wählerverzeichnis eintragen lassen und somit ihre demokratischen Rechte wahrnehmen», teilten die Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen, Doris Kratz-Hinrichsen, und der Landesbeauftragte für politische Bildung, Christian Meyer-Heidemann, mit.

© dpa
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