Opferhilfefonds mit 50.000 Euro pro Jahr kann starten
Über einen neuen Fonds des Landes Sachsen-Anhalt können Opfer schwerer Gewaltstraftaten von landesweiter Bedeutung künftig schnell und unbürokratisch Unterstützung erhalten. Der Rechtsausschuss des Landtags verabschiedete am Mittwoch die Richtlinie zur Gewährung der einmaligen Hilfeleistung, wie die rechtspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Karin Tschernich-Weiske, mitteilte. Der Opferhilfefonds sei mit 50.000 Euro pro Jahr ausgestattet. Als nächster Schritt werde eine Kommission gebildet, die die Anträge bearbeiten soll. «Der Fonds ist ein Ausdruck von Verantwortung, Solidarität, Mitgefühl und Nächstenliebe gegenüber Betroffenen von Gewaltstraftaten», so Tschernich-Weiske. «Menschen, die Opfer von schweren Gewaltstraftaten geworden sind, sollen alle Hilfe bekommen, die zur Verfügung steht.»