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Revision im Verfahren gegen Herzmediziner der Charité

Das Verfahren gegen einen Oberarzt der Berliner Charité nach dem Tod zweier Patienten geht in die nächste Instanz. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft seien in Revision gegangen, hieß es am Freitag vom Gericht in Berlin. Die schriftlichen Urteilsgründe lägen noch nicht vor. Der 56 Jahre alte Herzmediziner war Ende April vom Gericht des Totschlags in zwei Fällen schuldig gesprochen und zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden.
Justiz
Ein Relief mit der Abbildung der Justitia, der römischen Göttin der Gerechtigkeit. © Monika Skolimowska/dpa/Symbolbild

Nach Überzeugung des Gerichts hat der Facharzt für Innere Medizin in den Jahren 2021 und 2022 auf einer kardiologischen Intensivstation einen Patienten und eine Patientin (beide 73) jeweils mit einem überdosierten Narkosemittel getötet. Das Gericht setzte den Haftbefehl außer Vollzug, sodass der Arzt nach knapp einem Jahr in Untersuchungshaft zunächst nicht zurück ins Gefängnis musste.

Das Gericht war mit seinem Urteil deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft geblieben. Diese hatte wegen Mordes in zwei Fällen eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Mediziner sowie ein lebenslanges Berufsverbot beantragt. Die Verteidigung des Arztes hatte auf Freispruch plädiert. Das Verhalten ihres Mandanten sei nicht die Ursache für den Tod der jeweils 73 Jahre alten schwerstkranken Menschen gewesen, so die Rechtsanwältin. Der Mediziner hatte die Vorwürfe im Prozess zurückgewiesen. Er habe beiden zur Leidensminderung ein Sedierungsmittel verabreicht.

© dpa
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