Games Music Hörbücher Gymondo MyTone Alle Services
vodafone.de

Pflegende Angehörige können Pauschbetrag geltend machen

Bis zu 1800 Euro - um so viel Geld werden Freunde und Angehörige von Pflegebedürftigen steuerlich entlastet, wenn sie sich pflegerisch einbringen. Es gelten aber gewisse Voraussetzungen.
Pflege
Wer pflegebedürftige Angehörige betreut, kann den sogenannten Pflegepauschbetrag in der Steuererklärung beantragen. © Mascha Brichta/dpa-tmn

Rund fünf Millionen Pflegebedürftige gibt es in Deutschland. Die meisten von ihnen werden laut Statistischem Bundesamt zu Hause versorgt - von Angehörigen, engen Freunden oder Nachbarn.

Was viele der Pflegenden nicht wissen: Ihren Aufwand honoriert das Finanzamt ab dem Pflegegrad 2 - mit dem sogenannten Pflegepauschbetrag.

Angabe unter «Außergewöhnliche Belastungen»

«Viele vergessen jedoch, diesen in ihrer Steuererklärung zu beantragen», sagt Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Die Angabe gehört in die Anlage «Außergewöhnliche Belastungen».

Die Höhe des Pauschbetrags richtet sich nach dem Pflegegrad. Wer einen Menschen mit Pflegegrad 2 pflegt, profitiert von einer Steuerentlastung in Höhe von 600 Euro. Bei Pflegegrad 3 sind es 1100 Euro, bei Pflegegrad 4 und 5 oder einem Merkzeichen H im Schwerbehindertenausweis sind es 1800 Euro.

Etwaige Ausgaben müssen Pflegende nicht nachweisen, um den Pauschbetrag zu erhalten. Selbst wenn ein professioneller Pflegedienst sich hauptsächlich um die Pflege kümmert, ist das nicht problematisch. «Auch wenn die Pflege von kurzer Dauer ist oder sich nur auf das Wochenende beschränkt, darf das Finanzamt den Pflegenden keinen Strich durch die Rechnung machen», sagt Bauer. Der persönliche Anteil an der Pflege müsse aber mindestens zehn Prozent betragen.

Vergütung schließt Pauschbetrag aus

Die wichtigste Voraussetzung für die Berücksichtigung der Pauschale ist: Pflegende dürfen für ihren Einsatz keine Vergütung erhalten - dazu zählt auch das Pflegegeld. Laut Bauer sind lediglich Eltern von der Regelung ausgenommen, denen das Pflegegeld für ihr Kind gezahlt wird. Das Pflegegeld hingegen treuhänderisch zugunsten des Pflegebedürftigen zu verwalten und davon etwa den Pflegedienst oder Hilfsmittel zu bezahlen, ist in Ordnung.

Gut zu wissen: Ein Steuerpflichtiger, der 2023 zum Beispiel Mutter und Vater jeweils mit Pflegegrad 2 gepflegt hat, kann zweimal den Pflegepauschbetrag von 600 Euro geltend machen, also insgesamt 1200 Euro. Kümmern sich hingegen mehrere Angehörige unentgeltlich um ein und denselben Pflegebedürftigen, muss der jeweils anzusetzende Pauschbetrag aufgeteilt werden.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
68. Eurovision Song Contest - Vor dem 2. Halbfinale
Musik news
Umstrittener ESC stößt 2024 auf starkes Interesse
Tv & kino
Weniger Action, mehr Handlung: Der neue «Mad Max»
Szene aus «Mit einem Tiger schlafen»
Tv & kino
Birgit Minichmayr glänzt in «Mit einem Tiger schlafen»
Huawei-Logo
Internet news & surftipps
Offenbar Einigung zu chinesischen Komponenten in 5G-Netz
Ein Smartphone wird aufgeladen
Das beste netz deutschlands
Akku leer? So laden Sie ihr Smartphone besser auf
GPT-4o von OpenAI: Das musst Du zum neuen KI-Modell wissen
Das beste netz deutschlands
GPT-4o von OpenAI: Das musst Du zum neuen KI-Modell wissen
Bo Svensson
Fußball news
Union Berlins Neustart: Bo Svensson wird Cheftrainer
Eine Frau öffnet ein Paket
Job & geld
Falsche Ware geliefert? Wie Empfänger jetzt vorgehen