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Tochter Quecksilber gespritzt: Angeklagter gesteht

Wende im Prozess um Mordversuch mit Gift: Der angeklagte Vater räumt ein, dem Kleinkind gemeinsam mit seiner Partnerin Quecksilber injiziert zu haben. Er habe seine Tochter aber nicht töten wollen.
Mordversuch an Kleinkind
Der Angeklagte sitzt beim Prozessauftakt im Landgericht Hannover. © Julian Stratenschulte/dpa

Ein wegen Mordversuchs angeklagter Vater hat vor dem Landgericht Hannover eingeräumt, seiner kleinen Tochter gemeinsam mit seiner damaligen Partnerin Quecksilber gespritzt zu haben. Er habe aber nicht beabsichtigt, das anderthalbjährige Mädchen zu töten, sagte der 30-Jährige am Donnerstag nach Angaben einer Gerichtssprecherin. Vielmehr sei die Tat gegen die Mutter des Kindes gerichtet gewesen, mit der er einen Trennungsstreit geführt habe. Der Mann sagte, er habe das Quecksilber aus einem Thermometer entnommen und seine Tochter festgehalten, während seine damalige Partnerin die Spritze aufgezogen und das Quecksilber injiziert habe.

Die 34 Jahre alte frühere Lebensgefährtin des 30-Jährigen ist mit angeklagt. Dem Altenpfleger und der Rettungssanitäterin wird gemeinschaftlicher versuchter Mord vorgeworfen. Das Teil-Geständnis des Angeklagten sei überraschend gekommen, sagte die Gerichtssprecherin. Zum Auftakt hatten beide den Mordversuch bestritten. Die 34-Jährige äußerte sich am Donnerstag nicht.

Laut Staatsanwaltschaft soll das Paar am 24. Juli 2023 über eine Kanüle dem Mädchen Quecksilber in den linken Fuß und rechten Knöchel gespritzt haben. An diesem Nachmittag durfte der Vater das Kind im Rahmen des Umgangsrechts für einen Nachmittag zu sich holen. Der Fuß des kleinen Mädchens entzündete sich eitrig, zudem bekam das Kind Hautausschlag am ganzen Körper. Erst bei dem dritten operativen Eingriff sei das Quecksilber zufällig gefunden worden, sagte die Staatsanwältin am ersten Verhandlungstag Anfang Februar. Der Anklage zufolge konnte das Kind nur durch eine intensivmedizinische Behandlung gerettet werden. Wie Zeugen aussagten, leidet das Mädchen heute noch unter den gesundheitlichen Folgen.

Bei dem Vater sieht die Staatsanwaltschaft das Mordmotiv niedrige Beweggründe. Seine Absicht sei gewesen, seiner geschiedenen Frau schweres seelisches Leid zuzufügen. Beide Angeklagten hätten aufgrund ihrer Ausbildung gewusst, dass das Gift tödlich sei und der Tod erst nach einer langen Zeit mit Qualen und Schmerzen eintreffen werde. Der Mann hatte sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft schon Anfang 2023 über Erwerbsmöglichkeiten von Quecksilber im Internet informiert. Im Juni kaufte seine neue Partnerin dann über eine Internet-Plattform privat ein mit Quecksilber gefülltes Wandthermometer.

Der Prozess wird am Montag (25. März) fortgesetzt. Dann steht der 30-Jährige nach Auskunft der Verteidigung bereit, weitere Fragen zu beantworten. Nach bisheriger Planung wird die Urteilsverkündung für den 2. April erwartet.

© dpa
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