Games Music Hörbücher Gymondo MyTone Alle Services
vodafone.de

Verdächtiger nach gewaltsamem Tod von 23-Jähriger auch tot

Am Sonntag wird eine Frau tot in ihrer Wohnung in Salzgitter gefunden. Ermittler vermuten ein Tötungsdelikt. Unter der Woche finden sie eine männliche Leiche. Die Identität steht nun fest.
Polizeiabsperrung
Ein Einsatzort der Polizei ist mit Flatterband abgesperrt. © Sebastian Kahnert/dpa/Symbolbild

Bei einer am Dienstag in Göttingen gefunden Leiche handelt es sich um den Tatverdächtigen im Fall einer getöteten Frau aus Salzgitter. Die Identifizierung sei abgeschlossen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig am Donnerstag. Der 27-Jährige steht im Verdacht, am Sonntag eine 23-Jährige in deren Wohnung in Salzgitter erstochen zu haben. Beim Tod des Mannes gebe es keine Anzeichen für ein Fremdverschulden, sagte der Sprecher.

Der mutmaßliche Täter war seit dem gewaltsamen Tod der Frau am Sonntag flüchtig. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich Täter und Opfer kannten. Am Mittwoch war die Identifizierung der Leiche noch nicht abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft vermutete aber bereits, dass es sich um den 27-Jährigen handelte.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Ruth Maria Kubitschek
People news
Ruth Maria Kubitschek schrieb als «Spatzl» TV-Geschichte
Hochzeitskuss
People news
Lugners sechste Ehe: Bräutigam und Braut haben ja gesagt
Caroline Link
People news
Caroline Link wird 60 - Schluss mit der Verschwendung!
Apple-Account: Das musst Du zur neuen Apple-ID wissen
Das beste netz deutschlands
Apple-Account: Das musst Du zur neuen Apple-ID wissen
Galaxy S26: Setzt sich Samsung von Apple ab?
Handy ratgeber & tests
Galaxy S26: Setzt sich Samsung von Apple ab?
KI im indischen Wahlkampf
Internet news & surftipps
Indien-Wahl als «Testlabor» für Künstliche Intelligenz
Borussia Dortmund - Real Madrid
Fußball news
BVB und die Folgen vom Wembley: Angst vor nächstem Trauma
Zwei Männer in einem Gespräch
Job & geld
Beratungsprotokoll: Unterschrift ist keine Pflicht