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Finanzämtern fehlen noch 150.000 Grundsteuererklärungen

Eigentümer von Immobilien müssen eine Grundsteuererklärung einreichen. Lange nach Fristende liegen noch nicht alle Papiere vor. Reagieren Finanzbehörden mit Sanktionen?
Grundsteuerer
Ein Abgabenbescheid für die Entrichtung der Grundsteuer liegt auf einem Schreibtisch. © Jens Büttner/zb/dpa/Archivbild

Die Finanzämter in Brandenburg warten fast ein Jahr nach Fristende immer noch auf Grundsteuererklärungen. Es fehlen rund 150.000 Erklärungen (Stand 19. Januar), wie das Finanzministerium in Potsdam der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Strafzahlungen mussten säumige Grundstücks- und Immobilieneigentümer in Brandenburg aber bislang nicht hinnehmen.

Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahme der Städte und Gemeinden, um etwa Schulen, Kitas und Bürgerämter zu finanzieren. Insgesamt werden in Brandenburg rund 1,25 Millionen Grundsteuererklärungen erwartet. Im vergangenen Juni verschickten die Finanzämter rund 220.000 persönliche Erinnerungsschreiben, weil Erklärungen nach Ablauf der Frist fehlten.

Die Finanzämter können für jeden Monat nach Ablauf der Abgabefrist einen Verspätungszuschlag in Höhe von 25 Euro erheben oder die Abgabe der Erklärung mit einem Zwangsgeld durchsetzen. «Seitens der brandenburgischen Steuerverwaltung ist bislang keines dieser Sanktionsmittel angewandt worden», teilte das Ministerium mit. Bei fehlenden Angaben müssen Eigentümer mit Schätzungen der Finanzämter rechnen.

Die Grundsteuer wird deutschlandweit reformiert, von 2025 an gelten neue Berechnungsgrundlagen. Um die Reform vorzubereiten, wurden Grundstücks- und Immobilieneigentümer verpflichtet, Grundsteuererklärungen mit etlichen Informationen abzugeben. Erklärtes Ziel ist, dass die vom Bundesverfassungsgericht angemahnte bundesweite Reform «aufkommensneutral» ist - also nicht zu zusätzlichen Steuereinnahmen führt.

Da der Wert von Grundstücken neu bewertet wird, müssen manche Immobilienbesitzer von 2025 an womöglich mehr oder weniger Steuern als bis dahin zahlen. Vermieter können die Grundsteuer über die Nebenkosten auf ihre Mieter abwälzen.

© dpa
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