Im Prozess um eine mutmaßliche Attacke mit einem Auto am Rande einer AfD-Veranstaltung in Henstedt-Ulzburg im Oktober 2020 hat die Anklage am Montag vor dem Landgericht Kiel ihr Plädoyer gehalten. Staatsanwalt Lorenz Frahm forderte für den Angeklagten eine Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten.
Vier Menschen, die als Nebenkläger vor Gericht auftreten, erlitten körperliche und seelische Schäden. «Dass der Angeklagte nur erschrecken wollte, scheint mir nicht plausibel», sagte der Staatsanwalt. Nach Aussage eines Sachverständigen ist der Aufprall eines Autos auf Menschen auch bei geringer Geschwindigkeit potentiell tödlich. Der Angeklagte sei sich der potenziellen Gefahr bewusst gewesen. Für einen Vorsatz spreche die Ausführung.
Der Angeklagte hatte angegeben, er habe einem Freund Nothilfe leisten wollen, der von einer Gruppe von Antifa-Demonstranten angegriffen worden sei. Staatsanwalt Frahm erklärte, an dieser Darstellung gebe es eine Reihe von Widersprüchen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, am 17. Oktober 2020 am Rande einer Demonstration gegen eine AfD-Veranstaltung in Henstedt-Ulzburg bewusst mit einem Auto auf den Gehweg gefahren zu sein und vier Menschen angefahren und verletzt zu haben. Der Vorfall ereignete sich am Rande einer Vortrags- und Diskussionsveranstaltung mit dem damaligen AfD-Vorsitzenden Jörg Meuthen über die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise. Eine politische Motivation schloss der Angeklagte in einer Erklärung über seinen Verteidiger zu Prozessbeginn aus