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Gut sechs Prozent der Grundsteuererklärungen fehlen

Obwohl die Frist schon längst abgelaufen ist, fehlen Schleswig-Holsteins Finanzämtern noch Grundsteuererklärungen. Der größte Teil ist aber bereits erledigt.
Grundsteuerer
Ein Abgabenbescheid für die Entrichtung der Grundsteuer liegt auf einem Schreibtisch. © Jens Büttner/zb/dpa/Archivbild

Ein Jahr nach Fristende liegen Schleswig-Holsteins Finanzministerium noch nicht alle Grundsteuererklärungen vor. Mit Stand 21. Januar waren 93,9 Prozent aller Erklärungen bei den Behörden eingegangen, wie das Finanzministerium auf seiner Homepage berichtete. Demnach wurden knapp 1,167 Millionen Erklärungen abgeben. In knapp 1,056 Millionen Fällen wurden bereits Bescheide erstellt. Das entspricht einer Erledigungsquote von 85 Prozent.

«Nach Ablauf der Abgabefrist wurden Mitte 2023 in rund 130.000 Fällen Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem Schreiben an die Erklärungsabgabe erinnert», sagte eine Sprecherin des Finanzministeriums. In den Fällen, in denen trotz Erinnerung eine Erklärung ausbleibe, könne das Finanzamt ein Zwangsgeld beziehungsweise einen Verspätungszuschlag festsetzen oder die Besteuerungsgrundlagen schätzen.

Eine Schätzung entbinde nicht von der Pflicht zur Erklärungsabgabe und könne mit der Festsetzung von Verspätungszuschlägen verbunden werden. Es werde im Einzelfall entschieden.

«Das Finanzministerium ist zuversichtlich, dass es gelingen wird, die Kommunen rechtzeitig in die Lage zu versetzen, die neue Grundsteuer ab 2025 erheben zu können», sagte die Sprecherin. Politisches Ziel sei Aufkommensneutralität.

Das Gesamtgrundsteueraufkommen in der jeweiligen Kommune solle von der Reform unberührt bleiben. «Das Finanzministerium wird im Laufe dieses Jahres den Kommunen sowie den Bürgerinnen und Bürgern ein Transparenzregister bereitstellen, aus dem hervorgehen soll, wie die einzelnen Gemeinden ihre Hebesätze für das Jahr 2025 festlegen müssten, um Grundsteuer-Einnahmen in derselben Höhe wie vor der Reform zu erzielen.»

Von 2025 an soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Für die Neuberechnung müssen jetzt bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.

© dpa
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