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Tesla-Protestcamp: Polizei will Begründung einreichen

Noch knapp vor dem Verstreichen der einmonatigen Frist will das Land Brandenburg fehlende Unterlagen zu einer Beschwerde gegen eine Gerichtsentscheidung zum Protestcamp gegen US-Autobauer Tesla in Grünheide einreichen. «Die Versammlungsbehörde wird die Begründung der Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes fristgerecht beim Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg einreichen», erklärte ein Sprecher des Innenministeriums am Donnerstag. Am Freitag läuft die Frist ab.
Tesla-Protestcamp bei Grünheide
Ein Aktivist klettert im Camp der Initiative «Tesla stoppen» in einem Kiefernwald nahe der Tesla-Gigafactory Berlin-Brandenburg. Die Aktivisten im Protestcamp gegen die Tesla-Erweiterung in Grünheide stellen sich auf eine längere Besetzung des Waldstückes ein. © Sebastian Gollnow/dpa

Zum Inhalt der Begründung wolle man sich mit Blick auf das laufende Verfahren nicht äußern, führte der Sprecher aus. Die Beschwerde richtet sich gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Potsdam. Dieses hatte die polizeilichen Auflagen für das Protestcamp am Rande der Tesla-Fabrik kassiert. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die Auflagen nicht ausreichend begründet gewesen seien und die Schutzwürdigkeit des Protestes nicht ausreichend berücksichtigt worden sei. Die Polizei hatte von den Aktivisten unter anderem gefordert, die Baumhäuser aus Sicherheitsgründen abzubauen.

Das Verwaltungsgericht hatte einem Eilantrag der Waldbesetzer gegen verhängte Auflagen stattgegeben. Damit darf das Protestcamp im Landeswald nahe Tesla mit mehreren Baumhäusern zunächst bleiben.

Vor dem Hintergrund des Protestcamps hatte es zuletzt sogar Streit innerhalb der Brandenburger Regierungskoalition gegeben. Das Innenministerium hatte vor möglichen Gefahren durch alte Kampfmittel und von Waldbränden gewarnt, während das Umweltministerium hierbei keine besondere Gefahrenlage sah. Innenminister Michael Stübgen (CDU) forderte Umweltminister Axel Vogel (Grüne) auf, das Risiko von Kampfmitteln klären zu lassen. Das Umweltministerium teilt diese Bedenken nicht.

© dpa
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