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Verhandlung: Vornamensnennung von deutschen Tatverdächtigen

In der Silvesternacht 2022/23 kam es zu Ausschreitungen. Ein AfD-Politiker will die Vornamen von deutschen Tatverdächtigen wissen. Nun kommt es zu einer Verhandlung vor dem Staatsgerichtshof.
Niedersächsischer Staatsgerichtshof
Ein Schild hängt am Eingang des niedersächsischen Staatsgerichtshofes. © Julian Stratenschulte/dpa

Vor dem niedersächsischen Staatsgerichtshof in Bückeburg kommt es am Montag (14.00 Uhr) zu einer mündlichen Verhandlung zu einer von einem AfD-Politiker geforderten Vornamensnennung von deutschen Tatverdächtigen aus der Silvesternacht 2022/23. Eine Entscheidung soll nach Angaben einer Sprecherin des Staatsgerichtshofs noch nicht am Montag, sondern in einigen Wochen verkündet werden. In der Silvesternacht kam es damals etwa zu einigen Angriffen auf Einsatzkräfte.

AfD-Innenpolitiker Stephan Bothe wollte in einer kleinen Anfrage die Vornamen von deutschen Tatverdächtigen der damaligen Silvesterausschreitungen wissen. In einer Antwort der Landesregierung hieß es, die Vornamen der 19 deutschen Tatverdächtigen seien bislang nicht öffentlich bekannt. Weiter hieß es, die Vornamen würden von der Landesregierung nicht in einer öffentlich zugänglichen Drucksache veröffentlicht, da zu befürchten sei, dass durch Bekanntwerden der Vornamen schutzwürdige Interessen Dritter verletzt würden. Daran hielt die Landesregierung weiterhin fest.

Bothe sagte in der Vergangenheit, dass die deutsche Staatsbürgerschaft nichts über den Migrationshintergrund aussage. Er hatte die Klage im Juni vergangenen Jahres eingereicht. Der AfD-Politiker sieht die Auskunftspflicht der Landesregierung verletzt. Dass Bothe die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen wissen will, stieß in der Vergangenheit auf deutliche Kritik von mehreren Landtagsfraktionen. Etwa SPD-Fraktionschef Grant Hendrik Tonne sagte, die AfD-Anfrage triefe vor Rassismus und Ressentiments.

© dpa
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