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Justiz plant mehr Prävention gegen Suizid im Gefängnis

Eine Haftstrafe ist für die meisten Straftäter ein tiefer Einschnitt. Soziale Kontakte drohen verloren zu gehen, im Gefängnis herrscht ein rauer Ton. Nicht alle Häftlinge können damit umgehen. Spezielle Räume sollen helfen.
Justitia
Eine Figur der blinden Justitia. © Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Die Berliner Senatsjustizverwaltung will bei Gefängnisinsassen die Gefahr eines Suizids mindern und dafür spezielle Hafträume schaffen. Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) stellte am Donnerstag in der Justizvollzugsanstalt Moabit die Planung für den Bau eines sogenannten Suizidpräventionsraums vor. Die Arbeiten sollen demnach Anfang 2024 beginnen und spätestens im dritten Quartal beendet sein. Die geschätzten Kosten für das Projekt liegen bei 438 000 Euro, teilte die Senatsjustizverwaltung mit. Geplant sei, derartige Räumlichkeiten in allen geschlossenen Haftanstalten in Berlin einzurichten.

Bislang werden Inhaftierte, die als suizidgefährdet gelten, laut Justizverwaltung meist in besonders gesicherten Haftzellen mit Kameraüberwachung untergebracht. Diese seien jedoch sehr karg eingerichtet ohne gefährliche Gegenstände. «Gefangene vermeiden mitunter die Offenbarung von Suizidgedanken, da sie die Verlegung in diese Räume fürchten», so die Justizverwaltung. Die neuen Räume sollen eine andere Atmosphäre ausstrahlen und zugleich möglich wenig Gefahren bergen, etwa durch Möbel mit abgerundeten Ecken oder eine Fußbodenheizung. Kameraüberwacht sind aber auch diese, wie es hieß.

Nach Angaben der Justizverwaltung hat es in diesem Jahr bislang acht Suizide in den Berliner Gefängnisse gegeben. Das sind deutlich mehr als im gesamten Vorjahr, in dem es drei Fälle gab. 2021 waren es nach den Angaben fünf. Wie auch bundesweit schwankt die Anzahl der Suizide im Berliner Strafvollzug stark von Jahr zu Jahr.

So gab es vor zehn Jahren laut Justizverwaltung fünf Suizide in den Berliner Gefängnissen, 2019 gab es keinen. Im ersten Jahr der Corona-Pandemie 2020 nahmen sich dagegen neun Häftlinge das Leben. Auf die Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen lässt sich das aus Sicht der Justiz aber nicht zurückführen: Die ersten vier Fälle hätten sich vor Beginn der coronabedingten Maßnahmen ereignet, hieß es zu einem früheren Zeitpunkt. Auch bei den anderen Fällen sei nach einer Auswertung kein Zusammenhang zu Corona abzuleiten gewesen.

In den sieben Berliner Haftanstalten sitzen etwa 3500 Menschen ein. Nach Justizangaben gibt es eine Reihe von Maßnahmen, mit denen versucht wird, Suizide zu verhindern. So werde etwa zu Beginn der Haft untersucht, ob es Anzeichen für eine erhöhte Gefahr gebe. Ist ein Häftling bei bestimmten Risikofaktoren auffällig, wird der ärztliche oder psychologische Dienst hinzugezogen.

Berlin stehe zudem im Austausch mit den anderen Bundesländern, um deren Erfahrungen zu berücksichtigen, hieß es. Das Land sei aktives Mitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft «Suizidprävention im Justizvollzug».

© dpa
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