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Über 160 Verfahren zu Nahost-Konflikt bei Staatsanwaltschaft

Seit dem Terrorangriff auf Israel gibt es einen starken Anstieg antisemitischer Vorfälle. Zudem finden zahlreiche Demonstrationen in Berlin statt, nicht alle bleiben friedlich. Polizei und Justiz bekommen das zu spüren.
Nahostkonflikt - Pro-Palästina Kundgebung in Berlin
Teilnehmer einer verbotenen Pro-Palästina-Demonstration zünden im Bezirk Neukölln Pyrotechnik. © Paul Zinken/dpa

Drei Monate nach dem Terrorangriff der islamistischen Hamas auf Israel liegen der Berliner Staatsanwaltschaft inzwischen 165 Verfahren im Zusammenhang mit dem Gaza-Krieg vor. In 42 Fällen davon (Stand: 5. Januar) geht es dabei um Straftaten bei Demonstrationen zu dem Nahost-Konflikt, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Anfrage mitteilte.

Einen Schwerpunkt der Verfahren bilden Sachbeschädigungen, dabei handelt es sich vielfach um gemalte oder gesprühte antisemitische Parolen. Bei den Fällen im Zusammenhang mit Demonstrationen zum verschärften Nahost-Konflikt geht es demnach vor allem um Beleidigungen, Widerstandshandlungen und Volksverhetzung.

Nach dem Terrorangriff am 7. Oktober hatten Meldestellen des Netzwerks Rias einen starken Anstieg antisemitischer Vorfälle registriert. Zudem gibt es zahlreiche Kundgebungen und Demonstrationen, insbesondere von der propalästinensischen Community. Dabei kam es vor allem in den ersten Wochen nach dem Massaker immer wieder zu Zusammenstößen mit der Polizei oder auch zu Gewalttätigkeiten.

Ein Großteil der Verfahren ist noch bei der Polizei, wo sie der für politisch motivierte Straftaten zuständige Staatsschutz bearbeitet. Dort wurden laut Staatsanwaltschaft bislang fast 2000 Fälle verzeichnet. Darunter seien mehr als 600 Sachbeschädigungen. Zudem gibt es nach den Angaben 400 Gewaltdelikte, darunter 77 angezeigte Körperverletzungen. Aber auch Widerstandstaten gegen Polizisten bei Demonstrationen zählen dazu (221). 82 Mal ging es um Landfriedensbruch, 250 Mal um Volksverhetzung.

Bei der Verfolgung der Straftaten will die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben verstärkt die Möglichkeit eines beschleunigten Verfahrens prüfen. Bei Verfahren im Zusammenhang mit Demonstrationen ist dies bislang in drei Fällen erfolgt, wie es hieß.

Eine Verurteilung gab es bislang erst in einem Fall: Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte im November 2023 einen 25-Jährigen, weil er einen Monat zuvor an Ausschreitungen bei einer propalästinensischen Demonstration in Berlin-Neukölln beteiligt gewesen war. Er erhielt eine Strafe von acht Monaten auf Bewährung wegen schweren Landfriedensbruchs, versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte. Das Urteil ist nach Angaben einer Gerichtssprecherin nicht rechtskräftig. Der Italiener hat Rechtsmittel eingelegt.

© dpa
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