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Anwältin beim Joel-Prozess: Am Rande einer Befangenheit

Die Anwältin der Familie vom getöteten sechsjährigen Joel übt im Prozess gegen einen angeklagten Jugendlichen Kritik am zuständigen Gericht. Einen Befangenheitsantrag wird es aber nicht geben.
Prozess im Fall Joel
Justizzentrum Neubrandenburg steht an einem Gebäude. © Bernd Wüstneck/dpa

Die Anwältin der Familie von dem getöteten sechsjährigen Joel, Christine Habetha, hat deutliche Kritik an dem Landgericht Neubrandenburg geäußert. Sie habe am Dienstag am vierten Verhandlungstag im Prozess wegen Totschlags gegen einen angeklagten Jugendlichen das Wort ergriffen und deutlich gemacht, dass sich der Prozess «sehr am Rande einer richterlichen Befangenheit» bewege, sagte Habetha.

Einen Befangenheitsantrag werde sie aber nicht stellen, betonte Habetha. Die Anwältin hat der Richterin nach eigenen Angaben gesagt, dass sie den Befangenheitsantrag nicht stellen wird, weil sie «keinen Sand ins Getriebe werfen» möchte. «Ich möchte dieses Verfahren, das ja schon über 30 Zeugen hierhergeführt hat in den Gerichtssaal, nicht in dieser Weise torpedieren.» Sie habe einen Rest Hoffnung, dass das Verfahren doch noch anständig zu Ende gebracht werde - außerhalb der Befangenheit des Gerichts, sagte die Anwältin.

Hintergrund der Kritik ist, dass das Landgericht den Haftbefehl gegen den Angeklagten vor fast drei Wochen aufgehoben hatte, weil aus seiner Sicht keine Haftgründe mehr bestanden. Das Oberlandesgericht Rostock sah dies anders und setzte den Haftbefehl gegen den Teenager durch einen Beschluss wieder in Kraft. Der Angeklagte sitzt seitdem wieder in U-Haft.

Im vergangenen September soll der damals 14-Jährige in der Gemeinde Pragsdorf bei Neubrandenburg Joel geschlagen und erstochen haben. Dem Jugendlichen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Der Prozess findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Laut einem Sprecher des Landgerichts waren für den vierten Verhandlungstag am Dienstag mehr als ein Dutzend Zeugen geladen - den Angaben zufolge aus dem persönlichen und familiären Umfeld der Beteiligten. Über konkrete Aussagen der Zeugen wurde zunächst nichts bekannt.

Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur schweigt der inzwischen 15 Jahre alte Angeklagte in dem Prozess nach wie vor. «Das ist eine zulässige Verteidigungsstrategie. Ob sie gut ist oder ob sie schlecht ist, das wird das Ergebnis dann zeigen», sagte Christine Habetha.

Das Landgericht Neubrandenburg äußerte sich nach Angaben Habethas am Dienstag nicht zur Entscheidung, den Haftbefehl aufzuheben. «Das Gericht hat nichts dazu gesagt, ist dann zur Tagesordnung übergegangen und hat wie immer Zeugen gehört.» Die Anwältin sagte, dass durch das Oberlandesgericht eine eklatante Fehlentscheidung korrigiert worden sei. Die Eltern von dem getöteten Joel hätten sich erleichtert gezeigt. «Sie hoffen nun, dass das Verfahren zu einem sinnvollen Abschluss gebracht wird im Rahmen der Möglichkeiten», sagte Habetha. Die Möglichkeiten seien allerdings eingeschränkt, da es sich um ein Jugendstrafverfahren handele.

Bis Ende März sind noch drei Verhandlungstage vorgesehen. Dann könnte es ein Urteil geben. Im Zusammenhang mit dem Fall ermittelt die Staatsanwaltschaft auch gegen den 17 Jahre alten Bruder des Angeklagten. Die Ermittlungen dauern an, wie die Staatsanwaltschaft am Dienstag auf Anfrage mitteilte.

© dpa
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