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Bayern drängt im Bund auf leichteren Abschuss von Wölfen

Geht es nach dem Willen Bayerns, gehören Wölfe zurück ins Jagdrecht. Bisher verhindern das Regeln auf Bundes- und EU-Ebene. Mit einer Abstimmung im Bundesrat will der Freistaat Druck aufbauen.
Wölfe
Zwei Wolfswelpen stehen auf einem Feld. © Torsten Beuster/-/dpa/Symbolbild

Über einen Antrag im Bundesrat will Bayern die Bundesregierung zu einem leichteren Abschuss von Wölfen in Deutschland drängen. «Der Bund ist hier in der Pflicht, die Rechtsgrundlagen zu schaffen, indem eben der Wolf in den günstigen Erhaltungszustand eingestuft werden soll und muss», sagte der für Jagd zuständige Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) am Dienstag nach der Kabinettssitzung in München. Er verwies auf andere europäische Länder wie Schweden, in denen die Wölfe bejagt würden, «obwohl der Bestand dort deutlich niedriger ist bei größerer Landflächengröße».

Bayern fordert seit langem eine anderen Umgang mit dem bisher als streng geschützt geltenden Wolf. «Hier steht der Bund ideologisch der pragmatischen Lösungen im Sinne der Landwirtschaft im Weg», betonte Aiwanger. Konkret fordert der Freistaat in seinem Bundesratsantrag zudem den Bund auf, sich auf EU-Ebene für einen niedrigeren Schutzstatus des Wolfs einzusetzen.

«Es wurde in Bayern bisher kein einziger Wolf entnommen aufgrund einer Verordnung, weil es immer wieder juristisch verhindert wurde», sagte Aiwanger. Der Bund müsse das EU-Naturschutzrecht in nationales Recht umsetzen, damit ein regional differenziertes Bestandsmanagement in Deutschland möglich werde. Dies erleichtere die Entnahme von Wölfen. Die Initiative soll noch diese Woche in den Bundesrat eingebracht werden.

Eigentlich hatten sich Bund und Länder Anfang Dezember bei der Umweltministerkonferenz in Münster auf teils einfachere Möglichkeiten zum Abschuss von Wölfen geeinigt. Den Vorschlägen von Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) hatte Bayern zwar auch zugestimmt, gleichzeitig aber kritisiert, dass die Regelungen nicht weit genug gingen.

Konkret setzt der Beschluss der Umweltministerkonferenz (UMK) für Schnellabschüsse von Wölfen voraus, dass diese trotz vorhandener Herdenschutzmaßnahmen wie Zäunen Nutztiere gerissen haben. Zudem sollen die Bundesländer bestimmte Regionen mit vermehrten Wolfsrissen festlegen können, in denen dann für einen Abschuss nicht erst eine DNA-Analyse abgewartet werden muss.

© dpa
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