«Gleichzeitig erlaubt der Vorschlag des Bundesumweltministeriums zur Einrichtung von Gebieten mit erhöhtem Rissaufkommen eine angemessene Entbürokratisierung bei der Entnahme auffälliger Wölfe», betonte der Minister. «Den Ländern mit hohen Wolfspopulationen war das ein wichtiges Anliegen und mir auch.»
Konkret setzt der Beschluss der Umweltministerkonferenz für Schnellabschüsse von Wölfen voraus, dass ein Tier erst dann getötet werden darf, wenn es trotz vorhandener Herdenschutzmaßnahmen wie Zäunen Nutztiere gerissen hat. Zudem sollen die Bundesländer bestimmte Regionen mit vermehrten Wolfsrissen festlegen können, in denen dann für einen Abschuss nicht erst eine DNA-Analyse abgewartet werden muss.